Antrag Nr. 15-1509/2013:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1107/2013 N1: Veränderung des Finanzierungsmodells für Familienzentren

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1107/2013 N1: Veränderung des Finanzierungsmodells für Familienzentren

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Dem Antrag wird mit der Maßgabe zugestimmt, wird auf dass Satz 4 (,,Die Höchstförderung
maximal 55.000,-€ jährlich begrenzt") dahingehend geändert wird, dass hinter das Wort ,,wird"
eingefügt wird ,,in der Regel".

Begründung

Insbesondere auch im Bereich der Kinderbetreuung in Kindergärten und Familienzentren kann
in begründeten Einzelfällen ein deutlich erhöhter Finanzbedarf, dem Rechnung zu tragen ist,
bestehen,etwa bei besonderen Integrations- und Förderanstrengungen.
Es soll daher die Möglichkeit bestehen bleiben, in diesen Einzelfällen eine Förderung auch
über den grundsätzlichen Höchstbetrag von 55.000,- € zu gewährleisten.