Antrag Nr. 15-1508/2013:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1007/2013: Miet - und Benutzungsbedingungen für Freizeitheime u.a.

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1007/2013: Miet - und Benutzungsbedingungen für Freizeitheime u.a.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Den Mieterhöhungen wird nur mit der Maßgabe zugestimmt, dass die prozentualen
Erhöhungen für nichtgewerbliche Mieter nicht höher ausfallen dürfen als die gewerblichen.

Begründung

Die Freizeitheime in der Landeshauptstadt sind ihrem Zweck nach nicht der
Einnahmeerzielung gewidmet, sondern stehen den Einwohnerlnnen für Freizeitgestaltungen
jeglicher Art, insbesondere gemeinnützigen Vereinen, Kleingruppen und ähnlichen nicht
gewinnorientierten Gruppierungen zur Verfügung. lm Gegensatz zu gewerblichen Mietern, die
aufgrund der Gewinnerzielung regelmäßige Einnahmenerzielen,sind die Zielgruppen im
Regelfall deutlich schlechter gestellt und können sich andere Räumlichkeiten nicht leisten.

Vor dem Hintergrund des Umstandes,dass bisher schon finanzstarke börsennotierte
Unternehmend ie hannoverschen Freizeitheime für Seminare nutzen, besteht die Gefahr
kultureller Verdrängung der kleinen Gruppen.