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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Radverkehrssicherheit Posthornstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 30.06.2021
TOP 6.3.5.1.
Beschluss
Der Bezirksrat begrüßt, dass an der Kreuzung Von-Alten-Allee/Posthornstraße beidseitig ein Radfahrstreifen in das Pflaster eingelassen wurde.
Zur besseren Benutzbarkeit des Streifens in Richtung Lindener Markt, wird die Verwaltung aufgefordert, jeweils den ersten PKW-Stellplatz hinter bzw. vor der Aufpflasterung entfallen zu lassen und diesen Bereich entsprechend zu markieren und/oder durch Poller gegen Falschparken abzusichern.
1. Die von der Verwaltung in der Posthornstraße kürzlich aufgebrachte Parkflächenmarkierung wird zum besseren Verständnis um das Verkehrszeichen
„Parken auf Gehwegen" (Zeichen 315, Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) ergänzt. Die neu aufgebrachte Pflasterung des
östlich gelegenen Radfahrstreifens (Seite zur Von-Alten-Allee) wird zum Anfang und zum Ende so verschwenkt, dass ein Passieren der ordnungsgemäß geparkten Kraftfahrzeuge für Fahrradfahrer
ungehindert möglich ist.
2. Vom östlichen Radfahrstreifen in der Posthornstraße (Seite zur Von-Alten-Allee) werden zwei weitere Radfahrspuren von der Posthornstraße in die
Von-Alten-Allee angelegt, die mit dem vorhandenen Radfahrstreifen korrespondieren. Vor Beginn der Baumassnahmen sollten die Pläne den Mitgliedern des Bezirksrates Linden-Limmer kurz vorgestellt werden.
3. Die gesamten Radfahrstreifen sollten als solche gekennzeichnet werden.
Gleichzeitig wird darum gebeten den Kreuzungsbereich (Spielstraße) häufiger auf verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge hin zu kontrollieren.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten im weiteren Verlauf der Posthornstraße den rot markierten Radstreifen an der Ampel zum Lindener Marktplatz bis zum Begin des Halteverbotes (etwa Hausnr. 3) auszuweiten.
Entscheidung
Dem Antrag wird nicht gefolgt.
Entgegen der Annahme im Antrag handelt es sich bei der Maßnahme in der Posthornstraße nicht um „beidseitig in das Pflaster eingelassene Radfahrstreifen“. Vielmehr hat die Verwaltung mit der Maßnahme zum einen die Befahrbarkeit des verkehrsberuhigten Bereiches (aufgepflasterte Platzfläche) im Zuge der Nebenroute des Radverkehrsnetzes (Posthornstraße) verbessert, zum anderen aber auch im Sinne der Barrierefreiheit die Überquerbarkeit der Von-Alten-Allee mit Rollatoren, Rollstühlen, Kinderwagen, Tretrollern, Laufrädern, etc. gesichert. Es handelt sich somit nicht um Anlagen des Radverkehrs, diese können somit nicht als Radfahrstreifen gekennzeichnet werden. Dies ist insbesondere nicht möglich, da die StVO das Markieren von Schutz- oder Radfahrstreifen innerhalb von Tempo 30 Zonen ausschließt. Damit ist im Übrigen dann auch die Verlängerung des Zuführungsstreifens zum aufgeweiteten Radaufstellbereich vor der Kreuzung am Lindener Markt ausgeschlossen.
Mit der Markierung von jeweils einem Stellplatz halbhoch auf dem Gehweg vor und hinter der Von-Alten-Allee ist die Erreichbarkeit des ebenen Pflasterstreifes für alle Nutzergruppen gewährleistet.
Hinsichtlich der Überwachung hat die Verwaltung die Überwachungsintervalle optimiert. Der fragliche Bereich wird mittlerweile in 2 Schichten überwacht. Die Mitarbeiter*innen sind somit häufiger in der Posthornstr. im Einsatz und bereits dahingehend sensibilisiert.