Antrag Nr. 15-1503/2021:
Radverkehrssicherheit Posthornstraße

Inhalt der Drucksache:

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Radverkehrssicherheit Posthornstraße

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat begrüßt, dass an der Kreuzung Von-Alten-Allee/Posthornstraße beidseitig ein Radfahrstreifen in das Pflaster eingelassen wurde.

Zur besseren Benutzbarkeit des Streifens in Richtung Lindener Markt, wird die Verwaltung aufgefordert, jeweils den ersten PKW-Stellplatz hinter bzw. vor der Aufpflasterung entfallen zu lassen und diesen Bereich entsprechend zu markieren und/oder durch Poller gegen Falschparken abzusichern. Gleichzeitig wird darum gebeten den Kreuzungsbereich (Spielstraße) häufiger auf verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge hin zu kontrollieren.

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten im weiteren Verlauf der Posthornstraße den rot markierten Radstreifen an der Ampel zum Lindener Marktplatz bis zum Begin des Halteverbotes (etwa Hausnr. 3) auszuweiten.

Begründung


Die Posthornstraße wird heute schon von vielen Radfahrenden benutzt. Gleichzeitig herrscht dort ebenfalls ein reger PKW-Durchgangsverkehr und ein vergleichsweise hoher „Parkdruck“. In Kombination führt dies zu einem erhöhten Gefahrenpotential.
Um die Kreuzungsbereich vor dem Eingang zum Von-Alten-Garten sicherer zu gestalten ist dieser bereits aufgepflastert und zur Spielstraße erklärt worden. Dennoch parken dort häufig Autos im direkten Kreuzungsbereich; auch auf dem für Radfahrende vorgesehenen Streifen.
Vor dem Restaurant „Parga“ wird zudem sehr häufig in zweiter Reihe geparkt (nicht nur wenn Markt ist), obwohl es in dieser Kurve ohnehin schon recht eng ist. Hier könnte eine Verlängerung der roten Markierung das bestehende Halteverbot verdeutlichen.
Die betreffenden Stellen und die damit verbundenen Probleme sind der Verwaltung bekannt, und sollten grade deswegen zeitnah entschärft werden.


Parken vor dem gefrästen Streifen erschwert das Einfädeln für Radfahrende


Ähnliches Bild in die andere Richtung, hier wird sogar verbotswidrig auf dem Pflaster geparkt


Der bestehende Schutzstreifen sollte und den rot dargestellten Bereich verlängert werden.