Drucksache Nr. 15-1501/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Eigentumsverhältnisse von Grundstücken am Lindener Hafen
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.07.2020
TOP 6.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-1501/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Eigentumsverhältnisse von Grundstücken am Lindener Hafen
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.07.2020
TOP 6.1.2.

An das Hafenbecken des Lindener Hafens grenzende Grundstücke sind aktuell in vielen Fällen un-, unter- oder fehlgenutzt.

Zur künftigen Entwicklung dieser Grundstücke braucht es Transparenz über die Eigentumsverhältnisse seitens der Landeshauptstadt Hannover auf diesen Flächen.

Wir fragen daher die Verwaltung:


1. Welche an das Hafenbecken grenzende Grundstücke stehen im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover und welche davon sind vermietet oder verpachtet?
2. Welche Laufzeit haben diese Miet- oder Pachtverträge?
3. Welche dieser Grundstücke sind mit Erbaurechten belastet und welche Laufzeiten haben diese?

Antwort der Verwaltung


Zu 1.)
Die an das Hafenbecken grenzenden Grundstücke befinden sich gemäß Allgemeinverfügung vom 16.03.2013 in einem „Hafengebiet“ zum Umschlag von gewerblichen Gütern mit eingeschränktem Zugang. Diese sind mit den Ausnahmen der Grundstücke Davenstedter Straße 136, Am Lindener Hafen 20 sowie Eichenbrink 9 im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover. Die von den Städtischen Häfen verwalteten Grundstücke sind komplett vermietet, verpachtet oder mit Erbbaurechten belegt. Für das noch nicht bebaute Grundstück Am Lindener Hafen 30 befindet sich eine Drucksache zur Vergabe eines Erbbaurechts im Beschlussverfahren des Rates (Drucks. Nr. 1167/2020). Es handelt sich für die angesiedelten Industrie- und Gewerbebetriebe um einen wichtigen zentralen Standort in Hannover.


Die Vermarktungssituation der Industrie- und Gewerbegrundstücke ist sehr positiv und die hohe Nachfrage kann derzeit nicht komplett befriedigt werden.

Zu 2.)
Die Miet- und Pachtverträge haben unterschiedliche Laufzeiten zwischen unbefristeten Verträgen mit einer halbjährlichen Kündigungsmöglichkeit und Laufzeiten inklusive Verlängerungsoptionen bis 2046. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können zu den einzelnen Verträgen keine Angaben zu den Mietern und den Vertragslaufzeiten gemacht werden.

Zu 3.)
Es existieren östlich des Hafenbeckens vier langfristige Erbbaurechtsverträge. Diese enden inklusive Verlängerungsoptionen zwischen 2068 und 2086. Durch den bevorstehenden Abschluss des Erbbaurechtsvertrages mit einer Laufzeit von 50 Jahren zur Ansiedlung eines Produktionsbetriebes für das Grundstück Am Lindener Hafen 30, wird das letzte bisher als Lagerfläche genutzte Grundstück an der Hafenseite Am Lindener Hafen bebaut. Zusammen mit den geplanten Neu- und Umbauten der Gebäude an den Standorten Eichenbrink 5 und Am Lindener Hafen 32 wird das Gebiet erheblich aufgewertet.