Drucksache Nr. 15-1501/2018 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Verkehrsführung General-Wever-Straße zwischen den Einmündungen Stolzenbergring und Sahlkamp
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 20.06.2018
TOP 8.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1501/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Verkehrsführung General-Wever-Straße zwischen den Einmündungen Stolzenbergring und Sahlkamp
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 20.06.2018
TOP 8.2.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob im Bereich General-Wever-Straße zwischen den Einmündungen Stolzenbergring und Sahlkamp:
1. der Zweirichtungsverkehr zugunsten einer Einbahnstraßenregelung Richtung Süden aufgegeben werden kann, wie er im folgenden südlichen Teil der Straße bereits besteht,

2. am östlichen Fahrbahnrand ein absolutes Halteverbot eingerichtet werden kann und

3. am östlichen Fahrbahnrand ein durch rote Farbe markierter Radweg auf der bisherigen Zweirichtungsfahrbahn markiert werden kann.
Das Prüfergebnis soll dem Bezirksrat im Rahmen der Bezirksratssitzung am 24.10.2018 von der Verwaltung vorgestellt werden.

Entscheidung

Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Die Verwaltung hat geprüft, ob der 2-Richtungsverkehr zwischen der Einmündung Stolzenbergring (gemeint ist aber die Querungsstelle mit Materialwechsel) und dem Sahlkamp aufgehoben werden kann und stattdessen ein mit roter Farbe markierter Radweg auf der bisherigen 2-Richtungsfahrbahn eingerichtet werden kann. Dies ist leider nicht möglich, da Radfahrstreifen im 2-Richtungsbetrieb auf der Fahrbahn - wie hier gewünscht - ohne bauliche Trennung vom Kfz-Verkehr unzulässig sind. Selbst wenn ein Radfahrstreifen im 2-Richtungsbetrieb zulässig wäre, wäre eine Einrichtung aufgrund der erforderlichen Breite für den verbleibenden Kfz-Verkehr Richtung Süden und den Radverkehrsstreifen bei der vorhanden Fahrbahnbreite von ca. 5 m nicht möglich. Um trotzdem ein zusätzliches Angebot für Radfahrende zu schaffen, schlägt die Verwaltung deshalb vor, den Gehweg auf der Ostseite, obwohl er schmal ist, zur Mitbenutzung für den Radverkehr freizugeben.

Das gewünschte absolute Haltverbot am östlichen Fahrbahnrand wurde bereits eingerichtet.

Da das Prüfergebnis hier sehr eindeutig ist, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit, das Ergebnis im Bezirksrat vorzustellen.