Drucksache Nr. 15-1499/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Erreichbarkeit der geplanten Stadtbahnhaltestellen Limmerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.07.2020
TOP 6.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1499/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Erreichbarkeit der geplanten Stadtbahnhaltestellen Limmerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.07.2020
TOP 6.2.1.

1.)
Welche Höchstentfernung des Wohnortes von der nächstgelegenen Stadtbahnhaltestelle darf aus Sicht der Stadt Hannover vernünftiger Weise nicht überschritten werden bzw. an welche rechtlichen Vorgaben sind Stadt und Region gebunden?

2.)
Wie viele Menschen aus welchen Straßen in Linden-Nord und Linden-Mitte haben in Zukunft einen weiteren Fußweg als 500 Meter zu der wohnortnächsten der geplanten Stadtbahnhaltestellen der Linie 10 auf der Limmerstraße zurückzulegen, ohne gleichzeitig eine Stadtbahnhaltestelle einer anderen Linie erreichen zu können bzw. wie viele von diesen können alternativ nicht einmal eine Bushaltestelle in 500 Metern Fußweg-Entfernung erreichen?

3.)
In welcher Größenordnung verändern sich durch das geplante Bauvorhaben am Beginn der Limmerstraße (im Bereich des sogenannten Grünen Hügels) und bei einer Vollauslastung aller Büro- und Gewerbe- und Einzelhandelsflächen im Ihmezentrum die perspektivischen Fahrgastzahlen an der Haltestelle Küchengarten?

Antwort der Verwaltung


Die Drucksache wurde zuständigkeitshalber an die Region Hannover weitergeleitet. Die Region Hannover teilt mit:





Zu 1.)
Die Region rechnet standardmäßig mit Einzugsradien von 500 m bei Stadtbahnhaltestellen, was je nach Straßenführung zu realen Fußwegen von durchschnittlich maximal ca. 750 m

führen kann. Das entspricht einer Fußwegezeit von ca. 10 min. Der Radius von 500 m deckt sich mit den Vorgaben der Standardisierten Bewertung und ist auch eine Vorgabe im sog. „Hannover-Standard“ gemäß Nachverkehrsplan. Erfahrungsgemäß nimmt die Akzeptanz des ÖPNV bei längeren Fußwegen deutlich ab.
Es ist stets eine Balance zu finden zwischen weitestgehender Erschließung des Fahrgastpotenzials und möglichst hoher Reisegeschwindigkeit des ÖV, so dass in dünn besiedelten Gebieten durchaus größere Haltestellenabstände denkbar sind als in dicht besiedelten Bereichen.

Zu 2.)
Gemäß Auswertung des aktuellen Verkehrsmodells (Sachstand der Strukturdaten 2015) haben auf Basis der vorgesehenen Haltestellenstandorte (Am Küchengarten, Offensteinstraße und Freizeitheim) insgesamt ca. 4370 Einwohnerinnen und Einwohner einen weiteren Fußweg als 500 m zur wohnortnächsten der geplanten Stadtbahnhaltestellen der Linie 10 auf der Limmerstraße zurückzulegen, ohne gleichzeitig eine Stadtbahnhaltestelle einer anderen Linie erreichen zu können (siehe nachstehende Tabelle, Gebiete 1 und 2). Davon können ca. 2650 Personen alternativ auch keine Bushaltestelle innerhalb einer Fußwegentfernung von 500 m erreichen (siehe Tabelle, Gebiet 1). Diese Gebiete sind bereits im heutigen Zustand nicht an die Stadtbahn angebunden.

Nr.
Gebiet
Betroffene Straßenabschnitte
Bevölkerung 2015
1
Linden Nord Leine
Steigertahlstr. (westlicher Bogen);
Röttgerstr. (zw. Stockmannstr. u. Köthnerholzweg)
Wilh.-Blumstr (zw. Köthnerholzweg u. Ungerstr., sowie Ecke Leinaustr. bis östl. Ende);
Herbartstr. (komplett inkl. Ecken mit Unger- u. Bennostr.);
Salzmannstr. (ab Grundschule);
Berdingstr. (komplett inkl. Ecke Brackebuschstr.);
Leinaustr. (ab Ecke Wilh.-Blum-Str);
FAUST (komplett);
Rad/Fußweg an der Leine (komplett).
2650
2
Linden Nord Westschnellweg-Fössestr.
Fössestr. (Bardowicker Str. bis Mitte zw. Lüderstr. u. Rodenstr.);
Platenstr. (inkl. Ecke mit Rodenstr.);
Asseburgstr.;
Sudersenstr. (zwischen Asseburgstr. u. Noltestr.);
Quirrestr. (ab Mitte zw. Noltestr. u. Asseburgstr.);
1720

Zu 3.)
Es liegen keine belastbaren Zahlen für die zukünftig geplanten Arbeitsplätze und Kundenzahlen der genannten Vorhaben bei der Landeshauptstadt Hannover und bei der Region Hannover vor. Generell wird das geplante Bauvorhaben am Beginn der Limmerstraße (im Bereich des sogenannten Grünen Hügels) aufgrund seiner Dimension in Relation zu den bestehenden Einwohner- und Arbeitsplatzzahlen zu keiner signifikanten Veränderung der Fahrgastzahlen führen. Bei einer Vollauslastung aller Büro- und Gewerbe- und Einzelhandelsflächen im Ihmezentrum wird es zu einer derzeit nicht abschätzbaren Erhöhung der Fahrgastzahlen aus diesem Bereich kommen.

Aus dem gesamten Ihmezentrum ist mit maximal 500 m fußläufiger Entfernung mindestens eine der Haltestellen Schwarzer Bär (Linien 9 und 17), Humboldtstraße (Linie 17), Glocksee (Linie 10) oder Am Küchengarten (geplanter Standort) (Linie 10) zu erreichen.“