Anfrage Nr. 15-1497/2024:
Position der Beschilderung auf Verkehrsinseln

Inhalt der Drucksache:

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Position der Beschilderung auf Verkehrsinseln

Unter anderem, um Fußgängerinnen und Fußgänger baulich zu schützen und die Querung der Fahrbahn zu erleichtern, existieren an einigen Stellen des Stadtbezirkes Verkehrsinseln. Diese sind in der Regel aus beiden Fahrtrichtungen mit einem Leitschild (Pfeil nach rechts) sowie einer darunter befindlichen rot-weißen Warntafel ausgestattet, damit der Verkehr auf der Fahrbahn zuverlässig um die Verkehrsinsel herum geleitet wird. Üblicherweise befinden sich diese Beschilderungen mittig oder rechtsbündig auf der Verkehrsinsel (zum Beispiel an der Brabeckstraße). Vereinzelt ist aber auch zu beobachten, dass die Beschilderung linksbündig ausgeführt ist (zum Beispiel in der Ortsdurchfahrt Wülferode und in der Straße Döhrbruch). Diese Art der Ausführung lässt befürchten, dass die Beschilderung nicht so zuverlässig um die Verkehrsinsel herum leitet wie bei der zuvor beschriebenen Variante und somit für Personen auf der Verkehrsinsel eine geringere Schutzwirkung vor Kollisionen gegeben sein könnte, insbesondere im Dunklen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Ist eine solche vereinzelte linksbündige Ausrichtung verwaltungsseitig explizit gewünscht und falls ja, bei welchen Voraussetzungen?
  2. Was spricht gegen eine rechtsbündige oder wenigstens mittige Ausrichtung der Beschilderung?
  3. Ist es aus Sicht der Verwaltung - insbesondere zum Schutz von Menschen auf der Verkehrsinsel - sinnvoll, die linksbündige Beschilderung nach rechts zu versetzen?