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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Dr. Fabian Feil
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Dr. Fabian Feil die Voraussetzungen nach § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Mitte vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte werden nicht berücksichtigt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Dr. Fabian Feil hat mit Schreiben vom 21.06.2020 mitgeteilt, dass er sein Mandat als Bezirksratsherr im Stadtbezirksrat Mitte zum 31.07.2020 niederlegt. Gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.01 BRB
Hannover / 23.06.2020