Drucksache Nr. 15-1490/2019 S1:
Haltelinie "Wunstorfer Landstraße"
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 13.06.2019
TOP 7.2.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1490/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Haltelinie "Wunstorfer Landstraße"
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 13.06.2019
TOP 7.2.4.

Beschluss


Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, die entsprechenden Fachbereiche
anzuweisen, eine Haltelinie auf der ‘Wunstorfer Landstraße‘, aus Richtung Limmer kommend, kurz vor Einmündung zum ‘Rosenbuschweg‘, in Höhe des bereits vorhandenen
Hinweisschildes ‘Bei Stau hier halten‘, aufzubringen. Darüber hinaus wird darum gebeten, das Hinweisschild in einer gut sichtbaren Größe zu erneuern.

Entscheidung


Dem Beschluss wird teilweise entsprochen.

Eine Haltlinie muss ortsnah an der Ampel liegen. Gemeint ist hier sicherlich eine Wartelinie (Z 341 StVO). Die Verwaltung wird eine Wartelinie hier zunächst nicht markieren lassen, da sie den Wartepflichtigen lediglich empfiehlt an dieser Stelle zu warten. Sie verpflichtet sie nicht. Hier kommt hinzu, dass der gewünschte Wartepunkt mehr als 35m vor der Ampel liegt, so dass es immer Fahrzeugführer*innen geben wird, die beim Erscheinen des Rotlichtes bereits an dem Wartepunkt vorbeigefahren sind.
Die Verwaltung wird aber das Hinweisschild „bei Stau hier halten“ in einer größeren Ausführung aufstellen lassen.
An einer ähnlichen Stelle wurden damit gute Erfahrungen gemacht.