Drucksache Nr. 15-1487/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verwaltungsantworten
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 08.07.2020
TOP 7.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
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15-1487/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verwaltungsantworten
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 08.07.2020
TOP 7.1.3.

Am 6.11.2019 wurde im Bezirksrat bei vier Enthaltungen beschlossen, die Wittboldstraße in der Einmündung zur Baldeniustraße mit herausnehmbaren rot-weissen Sperrpfosten zu versehen.
Am 4.12.2019 wurde im Bezirksrat einstimmig beschlossen, dass sich die Verwaltung mit aha zusammensetzt, um das bisherige Konzept für die Wertstoffsammelstandorte zu überarbeiten. Diese haben sich seit Einführung zu illegalen Müllsammelstellen entwickelt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann erhält der Bezirksrat eine Antwort der Verwaltung zu den Maßnahmen zu den obigen Bezirksratsbeschlüssen. Die 4-Monats-Frist für Antworten ist längst abgelaufen.
2. Gibt es evtl. neue dem Bezirksrat noch nicht bekannte Fristen?

Antwort der Verwaltung:

Zu Frage 1:
Zu Drucks. 15-2687/2019 Wittboldstraße (Sitzung vom 06.11.2019)
Am 21.02.2020 wurde den Mitglieder des Bezirksrates eine Zwischennachricht übermittelt, die darüber informierte, dass vor der Umsetzung des Beschlusses eine Verkehrszählung erfolgen solle. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie (Schließung von Kindertagesstätten, Schulen und des VW-Werks in Stöcken) ist die Verkehrszählung verschoben worden, da sie ein falsches Bild der üblichen Verkehrssituation ergeben hätte. Die Zählung soll nach Ende der niedersächsischen Sommerferien in Niedersachsen durchgeführt werden. Die endgültige Entscheidung wird umgehend nachgereicht.




Zu Drucks. 15-3002/2019 Wertstoffinseln (Sitzung vom 04.12.2019)
Die Bearbeitung dieses Antrages ist bedauerlicher Weise unterblieben. Dies ist durch eine Verwechselung der beiden CDU-Anträge mit ähnlichen Titeln passiert. (Drucks. Nr. 15-3004/2019 - Kennzeichnung von Wertstoffinseln und Drucks. Nr. 15-3002/2019 - Wertstoffinseln)
Versehentlich wurde nur einer der beiden Anträge an die Fachverwaltung weitergeleitet.
Wir bitten das Versäumnis zu entschuldigen und werden die Antwort schnellstmöglich nachreichen.
Zu Frage 2:
Nein, die genannten Fristen bestehen unverändert weiter.