Drucksache Nr. 15-1484/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Straßenbäume und Verkehrssicherung
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 08.07.2020
TOP 7.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
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15-1484/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Straßenbäume und Verkehrssicherung
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 08.07.2020
TOP 7.1.1.

Straßenbäume verschönern das Stadtbild und werden von den Bürgern als angenehme Bereicherung empfunden. Vorraussetzung ist allerdings ein fachgerechter Beschnitt der Bäume zur Verkehrssicherung sowie die Pflege der Baumscheiben.Leider wurden im Zeitraum seit Anfang 2019 (!) bis heute in der Stöckener Straße im Abschnitt zwischen Alte Ziegelei und Hogrefestraße keinerlei Baumpflegemaßnahmen und keine Reinigung der Baumscheiben incl. Nebenanlagen durchgeführt. Als Folge davon berühren weit ausladende Äste zwischen mehreren Hausfassaden und verschmutzen oder beschädigen diese. Als Fahrradfahrer muss man darüber hinaus an mehreren Stellen den Kopf einziehen, um nicht mit herabhängenden Ästen zusammenzustoßen. Auch sind die Baumscheiben inzwischen in einem verwahrlosten Zustand.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum hat die Stadt Hannover seit Anfang 2019 in dem o.g. Abschnitt der Stöckener Straße keine Baumpflegemaßnahmen mit Beschnitt ausladender Äste durchgeführt?
2. Bis zu welchem Zeitpunkt werden diese aufgrund der Verkehrssicherungspflicht gebotenen Maßnahmen durchgeführt?
3. An welche exakt zu bezeichnende Stelle in der Verwaltung können sich Hauseigentümer wenden, um Schadenersatzforderungen aufgrund Verschmutzung oder Beschädigung der Hausfassaden durch ausladende Straßenbaumäste geltend zu machen?

Antwort der Verwaltung:

Zu Frage 1: Auf Grund der vorrangigen Arbeiten zur Entfernung des Totholzes nach den beiden Trockenjahren 2018 und 2019 und personellen Ausfällen im Rahmen der Corona-Pandemie konnte der vorgesehene Lichtraumprofilschnitt bisher leider nicht durchgeführt werden.
Zu Frage 2: Die Maßnahmen sollen bis spätestens zum Jahresende 2020 nachgeholt werden. Die Baumscheibenpflege soll im Rahmen der Mäharbeiten bis Ende Juli 2020 durchgeführt werden.
Zu Frage 3: Die Geschädigten können sich an den Bereich Schadensausgleich (OE 30.2) im Fachbereich Recht der Landeshauptstadt Hannover wenden.