Drucksache Nr. 15-1481/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ladestationen in der Ortsmitte von Wettbergen – Nachfragen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 02.06.2022
TOP 6.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-1481/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ladestationen in der Ortsmitte von Wettbergen – Nachfragen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 02.06.2022
TOP 6.5.

Bekannt ist, dass in dem Bereich, in dem die Ladestationen aufgestellt wurden, akuter Parkplatzmangel für Kurzparker herrscht. Bekannt ist auch, dass weder der Bezirksrat insgesamt noch der Bezirksbürgermeister von dieser Aktion in Kenntnis gesetzt wurden. Darum haben wir in der Maisitzung eine Anfrage gestellt.

Die Antworten (DS 15-1032/2022 F1) auf diese Anfrage werfen allerdings weitere Fragen auf.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. DS 15-1032/2022 F1 - Zur Antwort auf Frage 1: Wurden bei der Standortsuche die Bereiche An der Kirche, Parkplatz hinter dem Pfarrgarten und gegenüber den Hausnummern An der Kirche 3 – 9 überprüft?
  2. DS 15-1032/2022 F1 - Zur Antwort auf Frage 1: „Durch die Schaffung von zwei Ladeplätzen wird die Anzahl der öffentlichen Parkplätze nicht verändert, lediglich eine andere Berechtigung wird zugesprochen.“
    Neue Frage:
    Ist die Verwaltung sicher, dass diese Antwort das Thema trifft, da das Ergebnis der Rechnung „4 Kurzzeitparkplätze minus 2 Parkplätze mit besonderer Berechtigung = 2 Kurzzeitplätze ist?“
  3. DS 15-1032/2022 F1 - Zur Antwort auf Frage 3. Hier heißt es u. a., eine DC-Schnellladestation diene an einer Stelle wie dieser keineswegs der Verbesserung der örtlichen Infrastruktur, weil sie zusätzlichen Verkehr anzöge, der die örtlichen Geschäfte nicht nutzen und somit tatsächlich den Parkraum verknappen würde. Außerdem würde eine solche Schnellladesäule erhöhte Anforderungen an die Technik innerhalb des örtlichen Stromverteilnetzes stellen, darum würde dieses nicht geprüft.
    Neue Frage:
    Hat die Verwaltung Hinweise, wieviele Autofahrer*innen aus dem Umland den Weg nach Wettbergen auf sich nehmen würden, nur um dort an einer Schnellladestation zu tanken und wieviele von denen die verlorene Zeit nicht damit kompensieren, indem sie in Wettbergen einkaufen, und wieso wird die Installation von Schnellladensäulen nicht überprüft, nur weil die Voraussetzungen schwierig sind?

Antwort der Verwaltung:

Zu 1. Alle genannten Bereiche wurden geprüft, hier war eine Installation von Ladesäulen aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Überwiegend waren zu geringe Durchgangsbreiten auf den Gehwegen der Grund.

Zu 2. Die Verwaltung ist sich sicher und berücksichtigt dabei die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort: Die Kurzzeitparkplätze sind nicht auf die vier Parkbuchten beschränkt, sondern setzen sich am Straßenrand bis zur Einmündung der Straße „Am Hohmannhof“ fort. Hier gibt es weitere sechs Kurzzeitparkplätze. Mithin sind allein auf dieser Straßenseite insgesamt acht öffentliche Kurzzeitparkplätze weiterhin für alle Kfz verfügbar, von denen aus u. a. die Geschäfte ohne eigenen Parkplatz besucht werden können.

Zu 3. Die Verwaltung hat deutliche Hinweise und Erfahrungen über die unterschiedliche Nutzung von Normal- und Schnellladesäulen. Sie für einen einzelnen Standort in einem Stadtteil in Zahlenprognosen zu fassen wäre aber unseriös.
Bei der Standortfindung für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ist vordringliches Ziel die wirtschaftlich sinnvolle Bedienung von Bedarfen. Dabei geht die Verwaltung nach stadtweit geltenden Kriterien vor. Das Geschäftszentrum An der Kirche in Wettbergen löst in seiner Eigenschaft als häufig von Autofahrer*innen angefahrenes lokales Ziel mit kurzer bis mittlerer Aufenthaltsdauer einen Bedarf für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur aus, der wie in vergleichbaren Fällen mit einer AC-Normalladesäule bedient wird.
Derzeit wird keine Notwendigkeit für eine Schnellladesäule als wirtschafts­fördernde Maßnahme gesehen, wie es die Fragestellung suggeriert. Sollte sich in der Zukunft hieran etwas ändern, kann die heutige Entscheidung überprüft werden.