Drucksache Nr. 15-1480/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Stand Fassadensanierung Ihme-Zentrum
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 30.06.2021
TOP 7.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1480/2021 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Stand Fassadensanierung Ihme-Zentrum
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 30.06.2021
TOP 7.2.2.

Der Presse war zu entnehmen, dass die Fassadensanierung am Ihme-Zentrum entlang der
Blumenauer Straße nicht innerhalb des für die Erfüllung der für das Ihme-Zentrum geschlossenen Mietverträge notwendigen Frist vertragsgerecht abgeschlossen sein wird. [1]

Daher frage ich die Verwaltung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung seit der Beantwortung einer entsprechenden Ratsanfrage vom 20.05.21 [2] gewonnen?

2. Bis wann ist mit der Fertigstellung der Fassade zu wenigstens 70% zu rechnen?

Mit Drucksache 2434-2016E1N1 [3] hat der Bezirksrat eine vierteljährliche Unterrichtung über den Fortgang der Sanierungsarbeiten durch den Oberbürgermeister erbeten.

3. Wann wird mit der regelmäßigen Unterrichtung des Bezirksrates gem. DS 2434-2016E1N1 begonnen?

[1] https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Ihme-Zentrum-in-Hannover-Linden-Fassade-wirdnicht-fristgerecht-fertig


[2] https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/0764-2021F1
https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/2434-2016E1N1

Antwort der Verwaltung


Die Verwaltung beantwortet die Anfrage insgesamt wie folgt:

In der Beantwortung zur Ratsanfrage vom 20.05.2021 hat die Verwaltung erläutert, dass die Projekt Ihme-Zentrum Hannover GmbH um Verlängerung der vertraglichen Fristen gebeten hatte und die Verwaltung jetzt Gespräche darüber führt, zu welchen Bedingungen ein Nachtrag zum Mietvertrag vorstellbar sei. Die Verhandlungen sind jetzt abgeschlossen und die Verwaltung legt in dieser Woche entsprechende Drucksachen vor. Darin schlägt die Verwaltung vor, einen Nachtrag zum Mietvertrag abzuschließen, der auf der einen Seite den zeitlichen Rahmen befristet erweitert, auf der anderen Seite aber engere Bindungen vorsieht. Der Bezirksrat erhält die Drucksachen zur Information.

Nach entsprechender Beschlussfassung wird die Vertragsverlängerung, die auch Elemente zur öffentlichen Baufortschrittskontrolle enthalten soll, fixiert. Auf dieser Basis könnte nach der Sommerpause im dritten Quartal 2021 mit der erbetenen Unterrichtung begonnen werden.