Drucksache Nr. 15-1478/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Förderprogramm PV statt Einrichtung für regenerative Stromer-zeugung für die CO2-Kompensation im zero:e park
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 02.06.2022
TOP 6.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1478/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Förderprogramm PV statt Einrichtung für regenerative Stromer-zeugung für die CO2-Kompensation im zero:e park
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 02.06.2022
TOP 6.3.

Hintergrund ist der städtebauliche Vertrag zwischen der LHH und den Grundstücksvermarktern des zero:e parks, in der sich die Stadt dazu verpflichtet, die Rest-CO2-Emissionen (Heizwärmebedarf und Haushaltsstrom) durch eine Einrichtung für die regenerative Energieerzeugung zu kompensieren. Die Bauherren haben sich ihrerseits zur Errichtung von Passivhäusern verpflichtet. Vorgesehen war die Förderung eines Wasserkraftwerkes in Döhren. Gegenstand der Verwaltungsvorlage ist ein Förderprogramm für PV-Anlagen für gemeinnützige Organisationen sowie Hochschuleinrichtungen im Stadtgebiet.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Wie will die Verwaltung ausschließen, dass es angesichts der signifikant gestiegenen Strombezugskosten bei dem Förderprogramm zu Mitnahmeeffekten kommt? Wird Eigenverbrauch oder Einspeisung des erzeugten Stroms beabsichtigt?
  2. Welche anderen Alternativen zum Wasserkraftwerk Döhren hat die Verwaltung in Erwägung gezogen und aus welchen Gründen wurden diese verworfen?
  3. Welche Förderempfänger hat die Verwaltung konkret im Sinn?

Antwort der Verwaltung:

Zu 1. Mitnahmeeffekte können bei Förderprogrammen nie ganz ausgeschlossen werden. Um bei diesem PV-Förderprogramm möglichst viele Anlagen zu initiieren, die ohne die Förderung nicht zustande gekommen wären, haben die Geldgeber sich bewusst darauf verständigt, einen Förderkreis auszuwählen, der in der Regel nicht in der finanziellen Lage ist, eigenständig eine PV-Anlage zu finanzieren.

Da es sich bei den Förderempfänger*innen zu einem Großteil um von Ehrenamtlichen betriebene Organisationen und Vereine handelt, soll das Programm einfach und unbürokratisch abgewickelt werden. Aus demselben Grund werden auch keine Vorgaben bezüglich Eigenverbrauch oder Einspeisung gemacht. Das Programm soll in erster Linie dazu beitragen, schnell viele PV-Anlagen auf die Dächer in Hannover zu bekommen.
Die Stadt Hannover hat sich selbst zum Ziel gesetzt, auf ihren Dächern PV-Anlagen zu installieren. Somit kommt die Verwendung der Mittel für die Installation von PV-Anlagen auf eigenen städtischen Flächen nicht infrage, da hier tatsächlich ein Mitnahmeeffekt entstünde.

Zu 2. Die Kompensation muss durch Stromerzeugung auf dem Gebiet der Landeshauptstadt erfolgen. Strom aus erneuerbaren Energien lässt sich derzeit nur durch Wasserkraft, Windkraft, Biomasse oder PV-Anlagen erzeugen.
Weitere Wasserkraftprojekte sind innerhalb der Stadtgrenzen Hannovers derzeit nicht durchführbar. Eine einzelne große Windkraftanlage oder eine Biomasseanlage benötigten ebenso wie die Wasserkraftanlage eine Fremdinvestition mit einer Konzession, die in einem langwierigen Verfahren umgesetzt werden könnte, wenn sich im Stadtgebiet überhaupt ein geeigneter Standort fände.
Kleinwindkrafträder, von denen etwa 80 Stück erforderlich wären, um die erforderlichen Strommengen zu erzeugen, lassen sich mit dem verfügbaren Kompensationsbetrag nicht generieren, zumal wegen der schwierigen Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen bisher keine derartige Anlage in Hannover ins Stromnetz einspeist. Das höchste Potenzial bei einfacher Umsetzbarkeit für erneuerbaren Strom aus der Stadt Hannover bieten PV-Anlagen. Die Förderung von sogenannten Bürgerbalkonkraftwerken wurde ausgeschlossen, da diese mobil sind und daher bei Umzügen der Eigentümer*innen das Stadtgebiet verlassen könnten. Förderprogramme für PV-Anlagen von Unternehmen und Bürger*innen erfolgen bereits durch proKlima, weshalb hier kein weiterer Bedarf bestand.

Zu 3. Gefördert werden sollen alle Organisationen, die nachweisen können, dass sie gem. Abgabenordnung des Bundes einen gemeinnützigen Zweck verfolgen sowie Gebäude, die der Hochschulbildung dienen. Die Hochschulen wurden explizit hinzugenommen, weil sie mit ihrer Forschung und vielen innovativen Projekten einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz in der Stadt Hannover leisten. Bereits jetzt arbeiten die Hochschulen an neuen innovativen Konzepten für die Errichtung von PV-Anlagen auf ihren Flächen, für deren konkrete Umsetzung jedoch die Mittel in ihrem Haushalt fehlen.