Drucksache Nr. 15-1475/2019:
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
An den Schul- und Bildungsausschuss (zur Kenntnis)
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-1475/2019
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Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule

Antrag,

zu beschließen,

dem Elternverein der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2019/2020 Mittel in Höhe von bis zu 12.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Betreuungsangebot richtet sich generell an alle Geschlechter.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt  - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 24304
Schulformübergreifende Programme und Projekte
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 12.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -12.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -12.000,00 €

Begründung des Antrages

Der Elternverein der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule e. V. bietet seit dem 01.08.2003 den Schüler*innen der Schule eine schulergänzende Betreuung an. Dieses Angebot möchte der Verein im Schuljahr 2019/2020 im Rahmen eines Ganztagskonzeptes fortsetzen. Das Angebot richtet sich an die Kinder, die den Schulkindergarten auch aus anderen Schulbezirken in Linden besuchen. Die Fortführung der schulergänzenden Betreuung wird für ein weiteres Jahr vorgesehen, da die grundsätzliche Frage des Fortbestandes von Schulkindergärten zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend geklärt ist.

Die schulergänzende Betreuung wird an Schultagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr und während der Ferien von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr angeboten. Bei Bedarf kann in der Schulzeit ein Frühdienst ab 7.00 Uhr in Anspruch genommen werden. Die Betreuung schließt einen Mittagstisch ein. Der Elternbeitrag beträgt 40 Euro pro Kind und Monat. Es sollen bis zu 24 Kinder betreut werden.

Die Schule ist seit dem Schuljahr 2004/2005 im Ganztag. Im Rahmen einer "Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung, Info-DS 0881/2017" werden die Auswirkungen der flächendeckenden Umsetzung auf die sozialpädagogischen Gruppenbetreuungen (Horte, innovative Modellprojekte, schulergänzende Betreuung) aufgearbeitet. Es wird darauf abgezielt, bestehende Betreuungseinrichtungen unter qualitativen Gesichtspunkten im Ganztag zusammenzuführen.

Vom Schuljahr 2016/2017 an wird die Albert-Schweitzer-Schule als voll gebundene Ganztagsschule geführt und die Schüler*innen sind verpflichtet, am Ganztagsprogramm der Schule teilzunehmen. Anders sieht es bei den Kindern des Schulkindergartens aus, diese sind nach Aussage der Landesschulbehörde zum Besuch des Ganztags nicht verpflichtet. Da jedoch die Notwendigkeit einer Nachmittagsbetreuung gesehen wird, stimmt die Verwaltung der Verlängerung der Betreuungsmaßnahme zu.
40.13 
Hannover / 09.05.2019