Drucksache Nr. 15-1473/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Radschnellweg Hannover – Lehrte
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 07.07.2021
TOP 3.1.17.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1473/2021 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Radschnellweg Hannover – Lehrte
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 07.07.2021
TOP 3.1.17.

Bereits 2018 wurde unter großem Druck der Bau des Radschnellwegs von der Innenstadt nach Anderten als Teilstück des Radschnellweges Hannover – Lehrte beschlossen. Seitdem hat sich der Baustart immer weiter verschoben und lässt weiter auf sich warten. Zwischenzeitlich scheinen andere Radschnellwege und einige der zusätzlich geplanten Velorouten schneller realisiert zu werden.

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Warum hat sich die Priorität zu anderen Maßnahmen hin verschoben?
  2. Warum soll der Baubeginn des Radschnellweges Hannover – Lehrte im Innenstadtbereich beginnen, wo doch in den äußeren Bereichen bisher eine deutlich schlechtere Wegqualität vorliegt?
  3. Ist auch im Bereich des Radschnellweges in Anderten eine Beleuchtung vorgesehen?

Antwort der Verwaltung:


zu 1.:

Die Priorität für das Projekt Radschnellweg Hannover-Lehrte 1. Bauabschnitt ist
unverändert hoch. Die Baureife ist seit langem gegeben. Der Baubeginn war für den
Sommer 2020 vorgesehen. Leider stehen für die in 2020 gestellten ersten Teilanträge
die Bescheide zur Förderung vom Fördergeber noch aus. Die Verwaltung geht davon
aus, dass die dazu weiterhin laufenden Abstimmungsgespräche im Sommer 2021
positiv abgeschlossen werden können, so dass ein Baubeginn im Herbst 2021 möglich
wird.




zu 2.:

Die ersten Baumaßnahmen des knapp 7 km langen 1. Bauabschnitts bis nach Anderten sind im Stadtparkweg und in der Kestnerstraße jeweils in Form von Deckensanierungen vorgesehen. Danach folgen die weiteren Teilbaumaßnahmen je nach Planungsfortschritt und erforderlichem zeitlichen Vorlauf sowie in Abhängigkeit von tangierenden anderen Baumaßnahmen.

zu 3.:

Für den bahnparallelen Abschnitt in Anderten wurde von der unteren Naturschutzbehörde der Region aufgrund der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet leider keine Beleuchtung gestattet.