Drucksache Nr. 15-1472/2014 S1:
FFH Schutzgebiet Misburger Mergelgrube HPC 1
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 17.09.2014
TOP 10.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1472/2014 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

FFH Schutzgebiet Misburger Mergelgrube HPC 1
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 17.09.2014
TOP 10.1.1.

Beschluss

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass das FFH Schutzgebiet
„Mergelgrube HPC 1" zum Naturschutzgebiet erklärt und in einem ersten Schritt unverzüglich
eine sogenannte einstweilige Sicherstellung des Mergelgrubengeländes bis zum Kanalufer
erlassen wird.

Entscheidung

Dem Vorschlag des Stadtbezirksrates kann nicht Folge geleistet werden.

Begründung:
Zuständig für die Ausweisung als Naturschutzgebiet sowie für die einstweilige Sicherstellung ist die untere Naturschutzbehörde der Region Hannover. Diese hat unsere Anfrage am 02.10.2014 wie folgt beantwortet:

„Die Region Hannover beabsichtigt, das FFH-Gebiet „Mergelgrube HPC 1“ in Misburg, bis 2018 als Naturschutzgebiet auszuweisen. Eine akute Gefährdung des Gebietes wird derzeit nicht gesehen, so dass sich eine einstweilige Sicherstellung erübrigt. Die Firma Papenburg als Miteigentümerin der Mergelgrube ist über die Empfindlichkeiten des FFH-Gebietes informiert und hat in einem Schreiben die Berücksichtigung der Naturschutzziele und die rechtzeitige Abstimmung geplanter Maßnahmen im Gebiet zugesichert. Das Schreiben wurde im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 1.7.2014 verlesen, die Vorgehensweise der Regionsverwaltung vorgestellt und von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen. Die Region Hannover steht mit dem von der Firma Papenburg mit Untersuchungen beauftragten Planungsbüro in ständigem Kontakt.“