Antrag Nr. 15-1472/2014:
FFH Schutzgebiet Misburger Mergelgrube HPC 1

Inhalt der Drucksache:

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FFH Schutzgebiet Misburger Mergelgrube HPC 1

Antrag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass das FFH Schutzgebiet
„Mergelgrube HPC 1" zum Naturschutzgebiet erklärt und in einem ersten Schritt unverzüglich
eine sogenannte einstweilige Sicherstellung des Mergelgrubengeländes bis zum Kanalufer
erlassen wird.

Begründung

Das genannte FFH Schutzgebiet wurde im Jahr 2007 als solches ausgewiesen. Nach
spätestens sechs Jahren besteht die rechtliche Verpflichtung, die Grube als
Naturschutzgebiet auszuweisen. Da die zuständigen Behörden Ihren gesetzlichen
Verpflichtungen bisher nicht nachgekommen sind, gilt es das Biotop vor zu erwartenden und
weiteren als den schon eingetretenen Schädigungen zu schützen.
Am Rand des Gebietes sind auf rund 300 Metern Länge an den Böschungen des Kanals
Büsche und Bäume abgesägt worden. Das bedroht die Lebensräume von seltenen Pflanzenund
Tierarten.

Da die Ausweisung erfahrungsgemäß ein bis zwei Jahre dauert, die Mergelgrube aber
umgehend vor weiteren Eingriffen in die Natur geschützt werden muss, ist eine sofortige
einstweilige Sicherstellung unumgänglich.