Anfrage Nr. 15-1471/2018:
Zweirichtungsradverkehr in der Lindemannallee

Inhalt der Drucksache:

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Zweirichtungsradverkehr in der Lindemannallee

In der Lindemannallee ist der südöstliche Radweg ab der Jordandstraße benutzungspflichtig und als Zweirichtungsradweg ausgewiesen. An der Querung der Max-Eyth-Straße sind die weißen Zweirichtungsmarkierungen auf dem rot eingefärbten Querungsstreifen seit Kurzem schwarz eingefärbt (siehe Anlage). Ein Hinweisschild, dass der Zweirichtungsverkehr auf dem Radweg nicht mehr gilt, findet sich auf der gesamten Länge der Lindenmannallee nicht.
Viele Radfahrer*innen nutzen diesen Radweg als Zweirichtungsradweg bis zum
Bischofsholer Damm. Er stellt eine optimale Wegeverbindung zwischen dem Stadtteil
Südstadt und der Bult dar und wird auch von vielen Schüler*innen benutzt. Die
unübersichtlichen Einfahrten zum Aldi und zur Tankstelle auf dem südwestlichen Radweg
sind ein weiterer Grund, warum Fahrradfahrer*innen auf dem südöstlichen Radweg ein
höheres Sicherheitsgefühl haben..

Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum sind die Zweirichtungsmarkierungen auf der Querung der Max-Eyth-Straße
unkenntlich gemacht worden?
2. Wo endet der Zweirichtungsradweg und die Radwegebenutzungspflicht auf dem
südöstlichen Radweg in der Lindemannallee und welche Hinweismöglichkeit kann die
Verwaltung installieren, um möglichem Fehlverhalten der Radfahrer*innen
vorzubeugen?
3. Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, damit auch zukünftig der südöstliche
Fahrradweg als Zweirichtungsradweg durchgängig benutzt werden kann?