Anfrage Nr. 15-1471/2017:
Parken auf Gehwegen in der Nordstadt

Inhalt der Drucksache:

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Parken auf Gehwegen in der Nordstadt

In den Anfragen von B90/DIE GRÜNEN (Drucksache Nr.:15-0342/2016 und Nr.:15-
1147/2016) hat die Verwaltung auf das "Zu parken" von Gehwegen in der Nordstadt geantwortet.

Nach wie vor ist das rechtswidrige Parken auf Gehwegen und Straßeneinmündungen
zu beobachten. Insbesondere sind Gehwege an den Straßen ,Im Moore' und ,Am kleinen
Felde' häufig durch PKW und auch durch Kleinwohnmobile zugeparkt.
Der Querschnitt der Gehwege wird zusätzlich durch abgestellte Fahrräder verengt.
Es bleibt von der eigentlichen Breite des Gehweges dann nur noch teilweise eine Breite von weniger als einem
Meter.
Zugeparkte Gehwege gefährden Kinder auf dem Schulweg, da die Autos die Sicht
versperren. Zudem sind sie ein ernsthaftes Hindernis zum Beispiel für Rollstuhlfahrer und
Menschen mit Kinderwagen.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Bei rechtswidrigen halbseitigen Parken auf dem Gehweg ist das Straßenraumprofil verengt.
Reicht das Profil der Straße aus, um Notdienstfahrzeugen, wie Feuerwehr-
Fahrzeuge mit Drehleiter oder Fahrzeugen der Straßenreinigung und Müllfahrzeugen
die Durchfahrt zu ermöglichen?

2. Falls der Querschnitt der Straße bei rechtswidrigen halbseitigen Parken auf dem Gehweg
für Feuerwehrfahrzeuge im Notfall für ein Durchfahren nicht ausreicht, welche
Maßnahmen unternimmt die Verwaltung bzw. Feuerwehr um ein schnelles Durchkommen
zum Einsatzort zu gewährleisten?

3. Bei rechtswidrigen halbseitigen Parken auf dem Gehweg ist er für die Nutzung durch
Fußgänger sehr eingeschränkt. Reicht das Profil des Gehweges aus, um Rollstuhlfahrern
oder Menschen mit Kinderwagen (auch Zwillingskinderwagen) den Durchgang zu
ermöglichen?