Antrag Nr. 15-1469/2023:
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 1331/2023 "Bebauungsplan Nr. 1536 - Wasserstadt Limmer West, Fortführung des Verfahrens"

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 1331/2023 "Bebauungsplan Nr. 1536 - Wasserstadt Limmer West, Fortführung des Verfahrens"

Antrag:


Ersetze

7.

Von den Eigentümern wird zur Beschlussfassung über die Auslage des Bebauungsplans Nr. 1536 und dem dazugehörigen städtebaulichen Vertrag ein beschlussfähiger Antrag auf Einleitung eines VEP für die ehemaligen Produktionsgebäude erwartet. Die Satzungsbeschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 1536 und zum VEP für den Ersatz der ehemaligen Produktionsgebäude sollen zeitlich parallel gefasst werden.

durch:

7.

Von den Eigentümern wird vor Beschlussfassung über die Auslage des Bebauungsplans Nr. 1536 und den dazugehörigen städtbaulichen Vertrag ein beschlussfähiger Antrag auf Einleitung eines VEP für die ehemaligen Produktionsgebäude zwingend eingefordert.

Die Satzungsbeschlüsse zum B-Plan und zur VEP für den Ersatz der ehemaligen Produktionsgebäude müssen zeitlich parallel gefasst werden.

Begründung


Ersetze

zu 7.

Vor diesem Hintergrund ist nun über den Denkmalstatus zu entscheiden und der weitere Umgang mit dem Bestand, der planungsrechtlich noch als Industriegebiet (GI) festgesetzt ist, zu klären.

durch:

Über den Denkmalstatus und den weiteren Umgang mit dem Bestand, der planungsrechtlich noch als Industriegebiet (GI) festgelegt ist, ist die Verwendung der Gestaltungselemente nicht kontaminierter Originalsubstanz der denkmalgeschützten Fassade vor Auslegung des Beschlusses planungsrechtlich festzulegen.