Antrag Nr. 15-1468/2004:
Gemeinsamer Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zu den Drucksachen 15-0863/2004 sowie 15-1337/2004 - Beteiligung der NutzerInnen an der Weiterentwicklung des Nutzungskonzeptes für das Freizeitheim Linden

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von

Inhalt der Drucksache:

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Gemeinsamer Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zu den Drucksachen 15-0863/2004 sowie 15-1337/2004 - Beteiligung der NutzerInnen an der Weiterentwicklung des Nutzungskonzeptes für das Freizeitheim Linden

Antrag,

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat richtet eine Arbeitsgruppe ein, die an der Weiterentwicklung des Nutzungs-konzeptes des Freizeitheimes Lindens sowie der Entwicklung einer Gesamtkonzeption der Zusammenarbeit aller anderen ähnlichen Einrichtungen im Stadtbezirk beteiligt wird.
Diese Arbeitsgruppe unterstützt die Verwaltung bei der Weiterentwicklung des Nutzungskonzeptes des Freizeitheimes bzw. eines Gesamtkonzeptes für den Stadtbezirk, bewertet die Auswirkungen einer möglichen Umsetzung dieser Konzepte auf die anderen vergleichbaren Einrichtungen im Stadtbezirk und achtet darauf, dass es ein gerechter Ausgleich aller Interessen, vorrangig der Nutzer aller dieser Einrichtungen, und der Haushaltskonsolidierung des Haushaltes der Landeshauptstadt Hannover stattfindet. Gleichzeitig sollte ein Gesamtkonzept der Zusammenarbeit und des Zusammenwirkens aller Einrichtungen im Stadtbezirk entwickelt werden. In dieser Arbeitsgruppe sollten daher Vertreter der Nutzer der Einrichtungen, der Landeshauptstadt Hannover, der betroffenen Fachbereiche der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover sowie der im Bezirksrat Linden-Limmer vertretenen Parteien mitarbeiten.
Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge für die Organisation und Zusammensetzung der Arbeitsgruppe und legt diese dem Bezirksrat zur Entscheidung vor. Über Hinzuziehung anderer Personen außerhalb des oben genannten Personenkreises zur Arbeitsgruppe entscheidet die Arbeitsgruppe.
Diese Arbeitgruppe sollte die Nutzer aller Einrichtungen über die Planungen informieren und deren Anregungen und Wünsche, soweit diese mit dem Gesamtkonzept vereinbar und sinnvoll sind, in dieses Konzept übernehmen. Die Nutzerinnen aller Einrichtungen werden über das Ergebnis der Arbeitsgruppe so frühzeitig vor Entscheidungen der zuständigen politischen Gremien informiert, dass sie diese noch über ihre eigenen Vorstellungen unterrichten können.
Der Bezirksrat fordert die Verwaltung der Stadt Hannover auf, hierfür eine Versammlung (Heimrat) für das Freizeitheim Linden einzuberufen, in der alle Vereine, Arbeitskreise und Gruppen, die regelmäßig Räume im Freizeitheim nutzen, und alle Anbieter von kulturellen Veranstaltungen im Freizeitheim vertreten sein sollen. Dieser Heimrat hat das Recht, vor Entscheidungen über die Weiterentwicklung des Nutzungskonzepts für das Freizeitheim Linden von dem Arbeitskreis und von den zuständigen politischen Gremien angehört zu werden.
Den übrigen betroffenen Einrichtungen, die nicht von der Stadt getragen werden, wird nahegelegt, ebenfalls Versammlungen ihrer NutzerInnen einzuberufen. Auch diese Versammlungen haben das Recht, vor Entscheidungen über ein neues Gesamtkonzept für die Stadtteilkultur in Linden-Limmer von den zuständigen politischen Gremien angehört zu werden.

Begründung

Das Freizeitheim Linden hat eine unverzichtbare Funktion als Treffpunkt und Veranstaltungsort für über 100 Vereine, Gruppen und Arbeitskreise. Darüber hinaus ist das Freizeitheim ein wichtiger Ort für kulturelle Angebote.
Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes hat der Rat der Stadt Hannover beschlossen, das Nutzungskonzept für das Freizeitheim Linden weiterzuentwickeln. Eine Änderung des bestehenden Nutzungskonzeptes wird sich ebenfalls auf ähnliche Einrichtungen im Stadtbezirk wie Treffpunkt Allerweg, Bürgerhaus Linden-Süd sowie Veranstaltungszentren in privater Trägerschaft auswirken. Daher ist es notwendig, dass neben den Nutzern des Freizeitheimes ebenfalls die Nutzer der anderen Einrichtungen beteiligt werden. Neben den Nutzern der Einrichtungen sollten die betroffenen Fachbereiche der Verwaltung sowie Vertreter der im Bezirksrat vertretene Parteien in der Arbeitsgruppe teilnehmen.
Diese Arbeitsgruppe sollte vorrangig darauf achten, dass die Interesssen der bisherigen sowie auch zukünftigen Nutzer ihren Ausgleich gegenüber der Interessen einer möglichen Haushaltskondolidierung ausgeglichen berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, das durch die Umsetzung eines möglichen Nutzungskonzeptes im Freizeitheim nicht die anderen Einrichtungen in ihrem Bestand gefährdet sind oder in ihrer Nutzung beeinträchtigt werden.
In Zeiten der knappen Kasse kann nicht nur eine Einrichtung für sich betrachtet werden, sondern müssen alle Einrichtungen in einem Gesamtzusammenhang betrachtet werden, um bei einer möglichen Ausnutzung von bestehenden Synergien die vorhandenen Finanzmittel sinnvoller und effiezienter einsetzen zu können.
Mit der Einrichtung eines Beirates soll jedoch sichergestellt werden, dass die NutzerInnen des Freizeitheims an der Weiterentwicklung des Nutzungskonzeptes angemessen beteiligt werden. Auch den NutzerInnen der anderen betroffenen Einrichtungen sollen vergleichbare Beteiligungsmöglichkeiten eingeräumt werden.