Antrag Nr. 15-1467/2014:
Änderungsantrag zu Drucks.Nr. 1032/2014: Bebauuungsplan Nr. 1807 Körnerplatz

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks.Nr. 1032/2014: Bebauuungsplan Nr. 1807 Körnerplatz

Antrag

Dem Bebauungsplan Nr. 1807 -Körnerplatz- wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
4. das Gebäude wird nicht ausgeschrieben und veräußert, sondern die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover nutzt die eigene Fachkompetenz, um als Bauherr das Gebäude errichten zu lassen und die Wohneinheiten dann zu vermieten.

Begründung

In unmittelbarer nordöstlicher Nachbarschaft zu dem Bereich des Bebauungsplans befinden sich bzw. befanden sich Wohnungsbordelle, die eine entsprechende Kundschaft angezogen haben bzw. hatten. Um eine tatsächliche - wenn auch nur illegale- Ausdehnung dieses Gewerbes auch auf den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans zu verhindern, ist es erforderlich, dass die LHH als Eigentümerin einen direkten Einfluss auf die Mietverhältnisse und die Auswahl der MieterInnen behält. Für eine nachhaltige Haushaltspolitik der Landeshauptstadt Hannover ist im Übrigen die dauerhafte Möglichkeit der Erzielung von eigenen Mieteinkünften langfristig sinnvoller als die Erzielung einer höheren Einmaleinnahme. Aus diesem Grund haben auch Investoren ein Interesse am Ankauf dieses Grundstücks.