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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Zusatzantrag zu DS 1096/2013, Einführung einer Spielstraße im Läuferweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 19.06.2013
TOP 6.1.2.
Beschluss
Der Läuferweg ist als Spielstraße (Verkehrsberuhigter Bereich gemäß § 42 Abs. 2 StVO) auszuweisen.
Entscheidung
Der Antrag wird abgelehnt.
Ein verkehrsberuhigter Bereich muss durch seine besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel ist ein niveaugleicher Ausbau auf die ganze Straßenbreite erforderlich.
Die bestehende höhenungleiche Straßengestaltung mit separaten Fahrweg, Längsparkstände und beidseitigen Gehwegen lassen keine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich zu.
Eine Ausnahmeregelung kommt für die Verkehrsbehörde wegen der verschiedenartigen Nutzungen des anliegenden Areals und den damit einhergehenden Fahrzeugverkehr nicht in Betracht.