Drucksache Nr. 15-1465/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Hinweisschild zum Ricklinger Bad
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 02.06.2022
TOP 6.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1465/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Hinweisschild zum Ricklinger Bad
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 02.06.2022
TOP 6.1.

Für Ortsunkundige ist ein nicht schwierig, den Parkplatzes am Kneippweg zu finden. Danach stellt sich allerdings die Frage: Wo ist das Ricklinger Bad?

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Ist es kurzfristig möglich, im Bereich des Parkplatzes entsprechende Hinweisschilder aufzustellen? Besonders hilfreich wäre ein Schild an der Abzweigung An der Bauerwiese / Kneippweg und eins vor Beginn des Weges zum Deichtor.

Antwort der Verwaltung:

zu 1. Grundsätzlich steht die Verwaltung einer Sonderbeschilderung für Fußgänger und Radfahrer zum Ricklinger Bad an den genannten Bereichen positiv gegenüber. Da jedoch eine Beschilderung nach Zeichen 432 StVO für den genannten Personenkreis nicht zulässig ist, kommt nur eine Beschilderung im Rahmen einer Sondernutzung (Beispiel siehe Anlage) in Frage. Hier bedarf es eines gesonderten Antrages. Die Kosten für die Beschilderung trägt der Antragsteller.