Antrag Nr. 15-1458/2018:
Beschilderung Posttunnel

Inhalt der Drucksache:

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Beschilderung Posttunnel

Antrag

Es wird empfohlen zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, an der südlichen Einfahrt des sogenannten Posttunnels, für den in Richtung Nordosten fahrenden Verkehr, das Verkehrszeichen Z 267 „Verbot der Einfahrt/ Einfahrt verboten“ gem. Anlage 2 zu § 41 StVO mit den Zusatzschildern „Linienverkehr frei“, „Radfahrer frei“ und „Taxi frei“, aufzustellen.

Begründung

Eine zusätzliche Aufstellung des o.a. Schildes direkt vor der Tunneleinfahrt signalisiert Verkehrsteilnehmern noch einmal das Einfahrverbot mit den entsprechenden Ausnahmen. Die aktuell aufgestellten Schilder in Höhe des Bahnhofvorplatzes scheinen nicht von allen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden, was eine weitere Aufstellung direkt vor der Tunneleinfahrt erforderlich macht.