Antrag Nr. 15-1455/2022:
Änderungsantrag der Fraktion B90/DIE GRÜNEN zu DS Nr. 0783/2022 "Stadtbahnstrecke D-West"

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion B90/DIE GRÜNEN zu DS Nr. 0783/2022 "Stadtbahnstrecke D-West"

Antrag

Stadtbahnstrecke D-West: Barrierefreier Ausbau der Haltestellen Leinaustraße und Am Küchengarten - Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

Der Bezirksrat beschließt den Antrag unter der Maßgabe folgender Änderungen:

Der Bezirksrat möge beschließen:


Seite 1:

Antrag,
dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) die planrechtlichen
Voraussetzungen für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestellen Leinaustraße und
Am Küchengarten auf Grundlage der als Anlagen 1 bis 5 beigefügten Pläne, unter Berücksichtigung der in Anlage 2 NEU und Anlage 4 NEU vorgeschlagenen Änderungen, schafft.

[…]

Seite 2:

[…]

Die infra hat zwischenzeitlich auch die Planungen für die beiden weiteren Hochbahnsteige Leinaustraße und Am Küchengarten in Abstimmung mit der Region Hannover und der LHH unter Einbeziehung eines mit der Planung des Vorhabens beauftragten Ingenieurbüros fortgeführt. Diese Planungsstände bilden die Grundlage für das Planfeststellungverfahren, das durch die Beschlüsse der zuständigen politischen Gremien von Region und Stadt eingeleitet werden kann.

Die Beschlussfassung erfolgt für beide Haltestellen gemeinsam, da sie insbesondere hinsichtlich der Haltestellenlagen aufeinander abgestimmt sind und auch die Baudurchführung möglichst zusammenhängend erfolgen soll.

Das Planfeststellungsverfahren zum Hochbahnsteig Küchengarten ist getrennt vom Verfahren zur Haltestelle Leinaustraße zu führen.

[…]

Seite 3:

[…]

Neben den geplanten hochbaulichen Entwicklungen des Grundstücks „Grüner Hügel“, dem
anstehenden Hochbahnsteigbau sowie den zu erwartenden Entwicklungen im Bereich des
Ihmezentrums haben sich auch die verkehrliche Situation sowie die funktionalen und
gestalterischen Ansprüche an die gesamte Verkehrsanlage um den Küchengarten in den
vergangenen Jahren verändert. Die Stadt bereitet daher, auch gestützt durch einen Antrag
aus dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer, eine verkehrliche Analyse für diesen Bereich vor,
auf deren Grundlage geeignete zukunftsfähige Veränderungen der verkehrlichen, aber auch
der straßenräumlich-städtebaulichen Situation erarbeitet werden sollen. Ziel ist es dabei
insbesondere, die heutige Trennwirkung der Straßenverkehrsflächen deutlich zu reduzieren,
um die Qualitäten des öffentlichen Raumes und die gegenseitige Anbindung der Stadtteile
Linden-Nord, Linden-Mitte und des Ihmezentrums spürbar zu verbessern. Neben dem
Küchengartenplatz werden auch die Spinnereistraße bis zur Braunstraße sowie die Fössestraße bis zum Kötnerholzweg in die Betrachtungen einbezogen. Die künftige Lage des Hochbahnsteigs Am Küchengarten beeinträchtigt die vorgenannten Entwicklungsperspektiven nicht.

In eine konkrete Planung des Hochbahnsteiges Am Küchengarten, die über die grundsätzliche Entscheidung, diesen im Bereich zwischen Limmerstraße 1 bis 7 zu errichten hinausgeht, ist nicht einzusteigen, bevor der Bebauungsplan zum „Grünen Hügel“ Rechtskraft hat und das Verkehrskonzept zum Küchengarten fertiggestellt ist. Das beabsichtigte Planfeststellungsverfahren wird solange ausgesetzt.

[…]

Seite 4:

[…]

Damit die Mittelbahnsteige zwischen den Gleisen angeordnet werden können, müssen die Gleisachsen etwas nach außen hin verschoben werden, so dass im Bereich des Hochbahnsteigs Am Küchengarten mindestens drei Robinien nicht gehalten werden können. Im Bereich des Bahnsteigs Leinaustraße entfallen aus diesem Grund sechs Baumstandorte.

Auch der Gleisbogen beim Übergang aus der Spinnereistraße in die Limmerstraße muss neu trassiert werden. Dadurch müssen zwei Platanen auf dem heutigen Mittelstreifen zwischen den Richtungsfahrbahnen der Fössestraße entfernt werden. Ersatzpflanzungen sollen nach Möglichkeit im weiteren Umfeld realisiert werden.

Perspektivisch wird der Hochbahnsteig Am Küchengarten entgegen der Anlage 2 ca. 20 Meter weiter westlich errichtet (s. Anlage 2 NEU). Der Kreuzungsbereich Küchengarten/ Fössestraße/Blumenauerstraße/Spinnereistraße ist somit nicht Bestandteil des (von der Haltestelle Leinaustraße abgetrennten) Planfeststellungsverfahrens, sondern wird auf Grundlage des parallel erstellten Verkehrskonzeptes neu überplant. Das Verkehrskonzept berücksichtigt dabei den Standort des neu zu errichtenden Hochbahnsteiges und integriert darin den weiteren Gleisverlauf. Dieser kann anschließend durch ein reguläres Verfahren planfestgestellt werden.

[…]

Seite 6:

[…]

Nach Einleitung des der Planfeststellungsverfahrens durch die NLStBV erfolgt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann im Rahmen des der Verfahrens ihre Einwände vorbringen. Die NLStBV wird in ihrer Funktion als Planfeststellungsbehörde ggf. eine Anhörung durchführen und im Planfeststellungsbeschluss über die Einwände entscheiden. Sollten sich im Verfahren grundlegende Änderungen ergeben, werden die politischen Gremien erneut beteiligt.

Die Planung der infra sieht vor, möglichst 2024 mit dem barrierefreien Ausbau für beide Haltestellen zu beginnen. Die Einhaltung der Termine ist neben der Beschlussfassung durch die politischen Gremien und des positiven Zuwendungsbescheids der LNVG davon abhängig, wie zügig das die Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden kann können. Wegen des derzeit noch nicht abschließend geklärten Umfangs des Leitungsbaus lässt sich die Bauzeit noch nicht belastbar einschätzen.

Begründung

Am 19.05.2021 hatte der Bezirksrat Linden-Limmer einstimmig die Neugestaltung der Küchengartenkreuzung und die „Verringerung und Optimierung der Verkehrsflächen“ beschlossen. Ende Juni 2021 erklärte die Verwaltung in ihrer Entscheidung dem Antrag folgen zu wollen (15-0998/2021 S1). Es sei demnach „durch eine Vielzahl an baulichen Veränderungen im Bereich Linden Nord / Limmer […] sinnvoll, dass bestehende Verkehrskonzept in diesem Bereich zu analysieren und geeignete zukunftsfähige Veränderungen in Form von Varianten zu erarbeiten.“
Dem Vernehmen nach wurden mittlerweile Verkehrserhebungen durchgeführt und die Planungen für den Bereich aufgenommen. Dabei wäre es sinnvoll, wenn ein schlüssiges Gesamtkonzept entsteht, in das sich die neue Bebauung und der zu errichtende Hochbahnsteig einfügen. Die Lage der Stadtbahngleise hat sich dabei dem Verkehrskonzept anzupassen und nicht anders herum. Die in Anlage 2 dargestellte räumliche Ausweitung des Planfeststellungsverfahrens auf den Kreuzungsbereich ist unter allen Umständen zu vermeiden, da es den Spielraum für die offene Verkehrsplanung erheblich einschränken würde. Eine Verschiebung des Hochbahnsteiges um ca. 20 Meter Richtung Westen würde dies ermöglichen.
Falls dennoch eine Neuplanung des Gleisbogens erforderlich sein sollte, muss diese nach Fertigstellung des Verkehrsgutachtens erfolgen und dessen Ergebnisse berücksichtigen.

Um die weitere Planung der beiden Hochbahnsteige zu erleichtern, ist es sinnvoll die Verfahren voneinander zu trennen. Andernfalls könnte ein Umplanen oder die Verzögerung bei einem der Hochbahnsteige das gesamte Verfahren verlangsamen.

Anlage 4 der Drucksache ist zu entnehmen, dass die Gleistrassen westlich des Hochbahnsteigs Leinaustraße mehrere gegenläufige Kurven aufweisen. Solche Verschwenkungen sind für die Fahrgäste merklich spürbar. Eine Verschiebung der Baugrenze in Richtung Westen um ca. 20 Meter würde deutlich flachere Kurven ermöglichen (s. Anlage 4 NEU). Auch die Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) legt unter dem Punkt „Streckenführung“ in §15 Abs. 2 Satz 1, 1 HS fest „Bogenhalbmesser und Längsneigungen sollen fahrdynamisch günstig sein“. Dies würde mit der vorgeschlagenen Kurvenführung erreicht.