Drucksache Nr. 15-1454/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ehemaliger Sportplatz neben der Halle II - früher Kita-Außenspielgelände Ludwig-Jahn-Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 01.07.2015
TOP 8.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1454/2015 F1
1
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ehemaliger Sportplatz neben der Halle II - früher Kita-Außenspielgelände Ludwig-Jahn-Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 01.07.2015
TOP 8.2.3.

Das Spielgerät des früheren Kita – Außenspielgeländes ist inzwischen abgebaut. Neuerdings ist das Gelände zeitweise durch ein Schloss abgesperrt. Noch immer lagern größere Mengen Sand auf dem Grundstück, der teilweise bereits von Pflanzen bewachsen ist.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wer hat die Absperrung warum veranlasst, bzw. ist das Gelände auf Grund von
Schadstoffen, die in den Ablagerungen enthalten sind, verschlossen worden?

2. Wird das Gelände nicht mehr von den Schulen und Vereinen als
Verbindungsweg von den Umkleidekabinen der Sporthallen zu den dahinter
liegenden Sportplätzen benötigt?

3. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, das Gelände einer neuen Nutzung,
zuzuführen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Text der Antwort

zu 1.)
Eine Schadstoffbelastung auf dem Grundstück ist uns nicht bekannt. Die Fläche wurde während der Sanierung der Kita vorübergehend als Außenspielfläche zur Verfügung gestellt. Die aktuelle Absperrung wurde aus Verkehrssicherungsgründen veranlasst, da die Freifläche als Zwischenlager für Holz- und Strauchschnitt von den hannoverschen Sportanlagen bis zum Abtransport dient.

zu 2.)
Der offizielle Eingang zum Sportpark Misburg ist das Funktionsgebäude, Seckbruchstraße 22, wo Umkleiden für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen. Unseres Wissens erfolgt eine inoffizielle Nutzung des Grundstücks von der Schule als Verbindungsweg zwischen Schule und Sportpark. Dem Kurt-Schwitters Gymnasium wurde in der Vergangenheit mitgeteilt, dass eine Nutzung des Grundstücks als Trampelpfad aus unfallhaftungsrechtlichen Gründen nicht empfohlen wird, da es sich hierbei um keine offizielle Wegeverbindung handelt und vom Grundstückseigentümer wird keine Verkehrssicherung vorgenommen wird. Eine Nutzung als Trampelpfad kann nur erfolgen, wenn die Schule bzw. deren Aufsichtspersonen eine schriftliche Haftungsübernahmeerklärung abgeben.

zu 3.)
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Sportfläche ausgewiesen. Ein Bebauungplan liegt für dieses Grundstück nicht vor. Insbesondere sind stadtweit Erweiterungsflächen für Sportnutzungen vorgesehen, um an bestehenden Sportstandorten Erweiterungsflächen bei Bedarf nahe der bestehenden Infrastruktur (Umkleidegebäude) zur Verfügung stellen zu können. Seitens der Stadtplanung ist die Fläche im Rahmen des regionalen Raumordnungsprogramm 2015 als Teil eines „Vorranggebietes Siedlungsentwicklung“ vorgesehen und als Wohnbauflächenpotential (Vorschaufläche) im Wohnkonzept 2025 (DS 0840/2013) benannt worden.
Eine aktuelle Erweiterung des Sportpark Misburg wird im Rahmen des Sportentwicklungsplanes geprüft, Nutzungsanfragen liegen nicht vor, so dass aktuell keine neue Nutzung geplant ist.