Drucksache Nr. 15-1452/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Hundeauslauffläche
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 01.07.2015
TOP 8.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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15-1452/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Hundeauslauffläche
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 01.07.2015
TOP 8.2.1.

Bewohner des Kleinen Nordfeldes in Misburg-Süd, haben durch eine Beschilderung zur Kenntnis genommen, dass hier eine Hundeauslauffläche direkt neben einem Spielplatz freigegeben wurde. Da die beiden Flächen nur durch eine Zuwegung von einander getrennt sind sehen die Eltern eine Gefährdung ihrer spielenden Kinder auf dem Spielplatz.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Sind der Verwaltung Beschwerden oder gefährdende Vorkommnisse bekannt?
2. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um in Zukunft eine Gefährdung der Kinder auf dem Spielplatz zu verhindern?

Text der Antwort

Zu 1.) Die Fläche wird seit der Neueinrichtung im April öfters von den zuständigen Parkrangern kontrolliert, der Spielplatz wird außerdem im Zuge der Spielplatzkontrolle regelmäßig kontrolliert und gereinigt. Bisher liegt der Verwaltung eine Beschwerde vor, die Person hat sich sowohl direkt an den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün und auch an den Parkranger vor Ort gewandt, weiterhin wollte sie Ihr Anliegen auch in der Bürgersprechstunde des Stadtbezirksrates vorbringen. Darüber hinaus wurden KollegInnen des Pflegebetriebs vor Ort darauf hingewiesen, dass Hunde auch über die Spielflächen laufen, eigene Beobachtungen gibt es diesbezüglich nicht. Auf Belästigungen oder gar Gefährdungen der Kinder auf dem Spielplatz durch Hunde gibt es bisher keine konkreten Hinweise.
Außerdem wurde die Auslauffläche als Erweiterung des Spielplatzes, z.B. zum Ballspielen, genutzt, was jetzt nicht mehr möglich ist.


Zu 2.) Bisher gibt es keine Einrichtungen, dass Hunde nicht auf den Spielplatz gelangen können, eine vollständige Überwachung ist ebenfalls nicht vorgesehen bzw. nicht möglich. Auch Hunde, die sich auf einer Auslauffläche ohne Leine bewegen, unterliegen der Aufsichtspflicht der HalterInnen. Hunde dürfen demzufolge dort nicht unbeaufsichtigt gelassen werden oder auf angrenzende Flächen laufen. Spielplätze sind hundefreie Zonen, Verstöße werden stets geahndet, was auch alle HundehalterInnen wissen. Wenn die HalterInnen mutwillig zulassen, dass ihre Hunde in einem unbeobachteten Moment auf einen Spielplatz laufen, ist das kaum zu verhindern. Das Miteinander von Nutzern der Grünanlagen und Hunden ist vom verantwortungsvollen Handeln der HundehalterInnen abhängig.

Um die Grenze zwischen den beiden Flächen etwas zu verstärken und zu verhindern, dass z.B. spielende Hunde über die Grenze laufen, soll geprüft werden, ob eine niedrige Abpflanzung aus Bodendeckern/Sträuchern hier für eine deutlichere Trennung sorgen kann.

Derzeit läuft für die Auslauffläche die Probezeit, ca. im Sommer 2016 wird die Verwaltung nach Auswertung der Erfahrungen einen Vorschlag machen, ob die Fläche dauerhaft ausgewiesen werden soll. Hierfür wir dem Stadtbezirksrat eine Beschlussdrucksache vorgelegt.
Sollte der Bezirksrat schon vorher (während der Probezeit) den Beschluss fassen, dass die Ausweisung als Auslauffläche hier nicht gewünscht ist und dementsprechend wieder aufgehoben werden soll, kann die Ausweisung sofort rückgängig gemacht werden.