Drucksache Nr. 15-1451/2018 N2 S1:
Entscheidung
St(r)ö(e)rtafeln im Blickfeld
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 18.06.2018
TOP 8.2.5.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1451/2018 N2 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung
St(r)ö(e)rtafeln im Blickfeld
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 18.06.2018
TOP 8.2.5.1.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt:

1. Werbeanlagen wie die Litfaßsäule auf der Fußgängerinsel Celler Straße/Lister Meile, die erheblich belästigen und die Verkehrssicherheit negativ beeinflussen, umgehend aus dem Verkehr zu ziehen von den Stellen zu entfernen.
2. Den Verkehrsraum Celler Straße/Lister Meile mit dem Abbau der Litfaßsäule hinsichtlich der menschlichen Ergonomie und der physikalischen Gesetzmäßigkeiten wieder sicher und übersichtlich zu gestalten.
3. In einem Plan über die in der Antwort 15-2420/2017 F1 erwähnten „Stadt-Möblierungs- Achsen“ Auskunft zu geben, außerdem darzulegen, wie zwischen dem Mobiliar in Hinblick auf die Standortwahl differenziert wird.
4. Eine konkrete Planung für kommende Werbeanlagen vorzulegen, so denn nach dem Werberechtsvertrag zwischen der Stadt Hannover und der x-City-Marketing GmbH noch Werbeanlagen im Bezirk Mitte aufgestellt werden sollen.
5. In Zukunft generell Planungen für neue Werbeanlagen dem Stadtbezirksrat Mitte vorzulegen.
6. Dieser Antrag ist dem Bezirksrat Vahrenwald/List zur Kenntnis zu geben.

Entscheidung

Dem Antrag wird zum Teil gefolgt.

Zu 1 und 2:
Eine Expertenkommission – bestehend aus Vertretern der Polizeidirektion Hannover, dem Fachbereich Tiefbau, dem Radverkehrsbeauftragten und der Straßenverkehrsbehörde – wird die im Vorfeld als kritisch angezeigten Standorte von Werbeanlagen im gesamten Stadtgebiet begutachten.
Dabei werden Beschwerden/Anregungen von Vertreter/innen des Rates, der Standbezirksräte, der Polizei und von Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigt.

Die vorab erfolgte Auswertung der Unfallstatistik hat ergeben, dass bei keiner der benannten Standorte ein auffälliges Unfalllagebild vorliegt.

Bei der Begutachtung der einzelnen Standorte werden insbesondere die nach Verkehrssicherheitsaspekten relevanten Faktoren, wie Sichteinschränkungen, Abstände zu Verkehrsanlagen (insb. Fahrbahn und Radwege), signifikante Beeinträchtigungen/Einengungen von Fahr- bzw. Laufwegen, sowie potentielle Ablenkung vom Verkehrsgeschehen berücksichtigt. Sollten Beeinträchtigen der Verkehrssicherheit festgestellt werden, werden die Standorte verändert.

Zu 3.
Am Beispiel Georgstraße (s. Anlage) wird exemplarisch eine sogenannte „Stadtmöblierungsachse“ dargestellt. Um genügend Freiraum für andere Verkehrsteilnehmer vorzuhalten werden die einzelnen Möblierungselemente im Straßenraum, wie Straßenbeleuchtung, -bäume und-bänke, sowie Standmüllbehälter und auch ortsfeste Werbeanlagen, entlang von „Stadtmöblierungsachsen“ linienhaft angeordnet.

Zu 4.
Es ist derzeit seitens der x-City Marketing GmbH nicht geplant weitere Werbeanlagen im Stadtbezirk Mitte aufzustellen. Somit werden auch keine Planungen für mögliche Standorte erstellt, die die Verwaltung dem Stadtbezirksrat vorlegen könnte.

Zu 5.
Die Verwaltung erwartet zukünftig keine Antragsstellung seitens der x-City Marketing GmbH für mehrere Standorte von Werbeträgern, die mit einer Gesamtplanung vorgelegt werden könnte. Die Beantragung von einzelnen Standorten oder deren Veränderung wird als Geschäft der laufenden Verwaltung gesehen.