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Kommunaler Wärmeplan
Antrag
im Rahmen der sogenannten kommunalen Wärme– (oder Energie–) pläne wird technologieoffen geplant und die grundlegende Freiheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet.
Begründung
Im Rahmen der sogenannten Energiewende werden die nächsten bundesgesetzlichen Einschränkungen in Zusammenhang mit den kommunalen Wärmegesetzen/ Energiegesetzen ausgearbeitet. Daher müssen auch schon auf kommunaler Ebene die Vorschriften technologieoffen gestaltet werden (z. B. neben (unsicheren elektrischen) Wärmepumpen, auch Gas, Pellets und andere Wärmequellen) und grundsätzlich den Bürgerinnen und Bürgern nicht in ihre Freiheit und in ihren Freiheitsrechten in Bezug auf ihr Eigentum eingegriffen werden.