Drucksache Nr. 15-1447/2020 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Dringlichkeitsantrag: "Köritzhof in Groß-Buchholz ersteigern"
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 18.06.2020
TOP 6.4.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1447/2020 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Dringlichkeitsantrag: "Köritzhof in Groß-Buchholz ersteigern"
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 18.06.2020
TOP 6.4.3.

Beschluss


Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, den Köritzhof in Groß-Buchholz selbst oder mittels einer städtischen Tochtergesellschaft bei der Versteigerung zu erwerben.

Entscheidung

Dem Antrag kann nicht gefolgt werden.

Das Objekt wird mit dem Ziel der Auseinandersetzung der beiden derzeitigen Eigentümer*innen versteigert, gleichwohl können sich Dritte an der Versteigerung beteiligen. Eine Prognose des Zuschlagpreises ist daher nicht möglich, da die Motivation der Gebote sehr unterschiedlich sein kann.

Der im Versteigerungsverfahren genannte Wert des Objektes beträgt laut Gerichtsgutachten rund 200.000 €. Er berücksichtigt die erheblichen, bei einem Vielfachen dieses Wertes liegenden Sanierungskosten. Diese Kosten sind überwiegend von dem späteren Verwendungszweck der Immobilie abhängig.

Die Verwaltung sieht keinen Verwendungszweck des Objektes für städtische Aufgaben, der eine Investition in unbekannter, jedenfalls aber mindestens im oberen 6-stelligen Bereich liegenden Höherechtfertigen würde. Diesem Antrag und dem zuvor vom Stadtbezirksrat beschlossenen (Drucks-Nr. 15-0076/2020) sind ebenfalls keine entsprechenden belastbaren Anhaltspunkte zu entnehmen.
Haushaltsmittel stehen für den Ankauf und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen ebenso wenig zur Verfügung wie personelle Ressourcen.

Die ferner im Antrag genannten städtischen Tochtergesellschaften, die hier als potentielle Erwerber*innen in Frage kämen, sind im Rahmen ihrer eigenständigen Aufgabenwahrnehmung frei in der Entscheidung, ein solches Objekt zu erwerben. Sie

werden auf die Versteigerung hingewiesen. Eine Weisung zum Erwerb über die Wahrnehmung der Gesellschafterstellung der LH Hannover wird die Verwaltung aus vorgenannten Gründen nicht erteilen.

Die Versteigerung erfolgt in Kenntnis der Denkmaleigenschaft des Objektes. Potentielle Erwerber*innen wissen daher bei ihren Geboten, dass die Regelungen des Denkmalschutzes greifen und zu beachten sind. Es ist davon auszugehen, dass ein(e) Erwerber*in das Objekt nur dann ersteigert, wenn diese(r) über die für die denkmalgerechte Sanierung erforderlichen Mittel verfügt und damit der Köritzhof, als eines der ca. 6.000 denkmalgeschützten Objekte in der LH Hannover erhalten bleibt.