Anfrage Nr. 15-1445/2017:
Nutzung der Sperrfläche am De-Haën-Platz Ecke Hammersteinstraße als Parkplatz

Inhalt der Drucksache:

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Nutzung der Sperrfläche am De-Haën-Platz Ecke Hammersteinstraße als Parkplatz

Nach der Beendigung der Altlastensanierung am De-Haën-Platz wurden vor ca. drei Jahren die Straßenmarkierungen erneuert. Der Straßenbereich, an dem sich vor der Altlastensanierung eine Wertstoffinsel befand, wurde dabei als Sperrfläche markiert. Über den Sinn dieser Sperrfläche gab es seitens der Verwaltung unterschiedliche Aussagen. Auf jeden Fall liegt kein erkennbarer Grund vor, warum an der besagten Stelle nicht geparkt werden soll. Dieser Sachverhalt ist besonders unter dem Umstand zu sehen, dass in diesem Stadtbereich eine erhebliche Parkraumnot herrscht.

Tatsache ist, dass gegen Fahrzeughalter, die ihren PKW auf der Sperrfläche abgestellt haben, Verwarnungsgelder verhängt wurden. Es gibt nun eine Unsicherheit bei den Fahrzeughaltern, ob sie ihren PKW sanktionsfrei auf der Sperrfläche abstellen können oder nicht. Das gilt aktuell insbesondere vor dem Hintergrund der Ahndung von Parkverstößen in der nahegelegenen Liebigstraße.

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:

1) Wie häufig wurden Verwarnungsgelder für das Parken auf der genannten Sperrfläche seit deren Einrichtung verhängt?

2) Gab es Bürgerbeschwerden darüber, wenn auf der Sperrfläche geparkt wurde?

3) Wann wird die Sperrfläche wieder eindeutig erkennbar als Parkplatz gekennzeichnet?