Zur Verbesserung der Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung spricht sich die CDU-Fraktion für die Einführung der dritten Betreuungskraft in allen Krippengruppen aus. Die Finanzierung soll nach einem Stufenmodell zunächst anteilig und dann vollständig aus Landesmitteln erfolgen. Ab dem 01.08.2014 wird die im Rahmen eines Sofortprogramms gemäß § 16 a KiTaG erhöhte Finanzhilfe des Landes auf Antrag der örtlichen Träger auf dritte Betreuungskräfte in Krippengruppen ausgedehnt. Ab 01.01.2015 wird der Einsatz dritter Betreuungskräfte in Krippengruppen auf Antrag der örtlichen Träger zu 100 % finanziert.
1. In welcher Weise hat sich der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover o. V. i. A. bei dem niedersächsischen Ministerpräsidenten, Stephan Weil, für ein Sofortprogramm für dritte Betreuungskräfte in allen Krippengruppen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode eingesetzt? Wenn nein, warum nicht ?
2. In welchen Krippen im Stadtbezirk soll das Sofortprogramm eingeführt werden? Nach welchen Kriterien werden diese ausgewählt?