Antrag Nr. 15-1442/2020:
Prüfung dritte Grundschule für Wettbergen

Inhalt der Drucksache:

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Prüfung dritte Grundschule für Wettbergen

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung prüft die Notwendigkeit und Machbarkeit einer dritten Grundschule im Stadtteil Wettbergen.

Begründung


Seit Jahren platzt die Grundschule Wettbergen aus allen Nähten und werden behelfsweise mobile Raumeinheiten eingesetzt. Lt. Protokoll der Bezirksratssitzung vom 17.10.2018 erklärte die Verwaltung im Rahmen der Anhörung zur Fortschreibung des kommunalen Schulentwicklungsplans 2018 auf Nachfrage, dass die eingesetzten Container keine Dauerlösung seien.

Ein Prüfantrag des Bezirksrats in 2020 hat ergeben, dass die Räumlichkeiten der angrenzenden FöS Selma-Lagerlöf-Schule für eine Erweiterung nicht zur Verfügung stehen (DS 15-0155/2020 S1).

Ohnehin ist eine Erweiterung der Grundschule rechtlich nicht zulässig. Lt. §4(1) Nr. 1 der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) des Niedersäschischen Kultusministeriums (Stand 2011) darf eine Grundschule höchstens vier Züge aufweisen. Die Höchstzahlen dürfen nur vorübergehend überschritten werden. Die Grundschule Wettbergen ist nunmehr seit vielen Jahren faktisch 5-zügig. Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2020 prognostiziert, dass die Zahl der Züge in den nächsten 5 Jahren auf 6 ansteigen wird. Nur eine einzige weitere Grundschule im Verantwortungsbereich des Schulträgers ist ähnlich stark überausgelastet.

Der Neubau einer dritten Grundschule im Stadtteil Wettbergen scheint alternativlos. Eine Lösung der Situation muss – auch mit Blick auf langjährige Planungs- und Umsetzungszeiten - schnellstmöglich in Angriff genommen werden.