Antrag Nr. 15-1433/2020:
Änderungsantrag zu Drs. 15-1236/2020 (Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drs. 0578/2020 - Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Einschränkungen des Grabartenangebotes)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag zu Drs. 15-1236/2020 (Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drs. 0578/2020 - Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Einschränkungen des Grabartenangebotes)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge Drs. 15-1236/2020 mit folgenden Streichungen und Ergänzungen beschließen:

Ziffer 1 der Drucksache 0578/2020 wird in folgender Fassung beschlossen:

1. durch den Stadtbezirksrat gemäß § 93 NKomVG i.V.m. § 9 (1) Nr. 1 der Hauptsatzung der LHH zu beschließen, dass das Angebot für Erdbestattungen auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt in der Weise verändert wird, dass

a) bis 2040 nur noch Erdbestattungen in bestehenden Familiengrabstätten weiterhin möglich sind

b) keine Umbettungen von Familiengrabstätten auf andere Friedhöfe erfolgen

c) für neue Erdbestattungen die Möglichkeit auf dem Ahlemer Friedhof auch für BürgerInnen aus Badenstedt und Davenstedt ermöglicht wird.

d) jährliche Untersuchungen des Grundwassers auf Substanzen im Zusammenhang mit Erdbestattungen im nahen Umfeld des Friedhofes durchgeführt werden.

Begründung


Die Verwaltung hat sehr umfangreich im Bezirksrat in nicht-öffentlicher und öffentlicher Sitzung die notwendigen Änderungen vorgetragen. Diese sind vom Grundsatz her begründet und auch nachvollziehbar.

Aus ethischen und menschlichen Gründen sollte jedoch Familien weiterhin möglich sein, bereits bestehende Familiengrabstätten weiter zu nutzen und insbesondere eine Umbettung von Verwandten auf andere Friedhöfe zu vermeiden.

Gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger gibt es einen engen Bezug zum Stadtteil und seit Bestehen der Bezirksräte auch zum Stadtbezirk. Diesem Umstand sollte man mit einer Bestattung innerhalb des Stadtbezirks Rechnung tragen.

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger wünschen aus religiösen Gründen eine Erdbestattung und dieses Recht sollte ihnen auch im Stadtbezirk gewährt werden.

Mit Hilfe regelmäßiger (jährlicher) Untersuchungen des Grundwassers auf belastende Einläufe im Bereich des Friedhofes können Erdbestattungen, wenn die Untersuchungsergebnisse einen negativen Befund aufweisen, weiterhin möglich sein.

Da der Stadtteilfriedhof in Ahlem augenscheinlich noch in ausreichendem Maße über freie Flächen verfügt, wäre es eine gute Alternative dem Ansinnen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen.