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Fragen zu DS 1091/2018 –Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1832 - Wiesenstraße - Antrag auf Förderung
Seite 4:
3. Absatz: Die WGH ist verpflichtet für mindestens 25 % der Wohneinheiten im Vertragsgebiet einen Antrag auf Förderung nach dem Programmteil B (gegenwärtige Eingangsmiete 5,60 €/qm) zu stellen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Aus welchen Gründen orientiert sich dies an den Wohneinheiten und nicht an der qm- Wohnfläche?
2. Ist berücksichtigt, dass auch Wohnraum für kinderreiche Familien geschaffen wird?