Drucksache Nr. 15-1429/2020 S1:
Städtische Grundstücke in Misburg-Anderten zukünftig verpachten und nicht verkaufen
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 07.10.2020
TOP 8.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1429/2020 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Städtische Grundstücke in Misburg-Anderten zukünftig verpachten und nicht verkaufen
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 07.10.2020
TOP 8.2.1.

Beschluss

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zu erstellen, mit dem Regeln für die bevorzugte Vergabe städtischer Grundstücke im Stadtbezirk Misburg-Anderten per Erbpachtvertrag an Private aufgestellt werden. Grundstücksverkäufe an Privat sollen zukünftig im Regelfall nicht mehr stattfinden.

Im Konzept zu definierende Ausnahmen dieses Grundsatzes könnten sein:

a) Im Einzelfall der Verkauf sehr kleiner Grundstücke im Rahmen von Grundstücksneuordnungen
b) Der Verkauf von städtischen Grundstücken an Genossenschaften, soweit diese eine explizit festgeschriebene Selbstverpflichtung zur Schaffung dauerhaft günstigen Wohnraums vorweisen können
c) Der Verkauf von städtischen Grundstücken an die (städtische) hanova WOHNEN GmbH

Dies „Erbpachtkonzept“ ist nach Erstellung dem Stadtbezirksrat Misburg-Anderten zur Beschlussfassung - verbunden mit der Aufforderung zur zukünftigen Umsetzung dieses Konzeptes durch die Verwaltung - vorzulegen.

Entscheidung

im Auftrag der Ersten Stadträtin Frau Tegtmeyer-Dette erhalten Sie nachstehend die Antwort des Fachbereichs für Wirtschaft:

Die Verwaltung prüft bei Immobiliengeschäften sowohl bei Verkäufen als auf Ankäufen die Möglichkeit einer Vergabe/Übernahme im Erbbaurecht.
Eine Standardisierung dieses Prozesses ist nur sehr begrenzt möglich. Die Immobilien treffen mit ihren individuellen Merkmalen auf einen ebenso individuellen Markt, der die gesamte Bandbreite von Industrieunternehmen bis zu Bauherrn eines Einfamilienhauses (EFH) umfasst. Die ersteren sind Erbbaurechtsverträgen gegenüber tendenziell sehr wenig aufgeschlossen. Das Interesse der Stadt an der Ansiedlung steht bei solchen Objekten deutlich im Vordergrund, die Investitionspolitik des Unternehmens muss daher stark berücksichtigt werden. Im Bereich der EFH ist angesichts des historisch niedrigen Zinsniveaus die Bereitschaft einen Erbbaurechtsvertrag abzuschließen, ebenfalls gering, die Vermarktung, die ja deutlich darauf abzielt Wohnraum entstehen zu lassen, wird mit der Vorgabe des Erbbaurechts derzeit deutlich behindert.

Da grundsätzlich jedes Grundstück im Erbbaurecht vergeben werden könnte, bedarf es einer individuellen Einzelfallprüfung ob die jeweilige Immobilien damit marktgängig ist. Ein Prüfkonzept ist dabei wenig hilfreich, da es entweder zu starr und marktfern wäre, oder aber – um alle jeweils individuellen Einzelfragen, Zielabwägungen und Vorgaben zu umfassen – in höchstem Maße unübersichtlich und wenig praktikabel.

Ein solches Konzept ließe sich aus dem Gesichtspunkt des einheitlichen Verwaltungshandels nicht auf den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten beschränken und unterläge auch nicht dessen Beschlusskompetenz. Dem Antrag kann daher nicht gefolgt werden.

Die Verwaltung wird aber in absehbarer Zeit eine Informationsdrucksache zu den Möglichkeiten und Restriktionen des bodenpolitischen Instruments „Erbbaurecht“ in die Gremien geben.