Antrag Nr. 15-1424/2022:
Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0081/2022 "Fernwärmesatzung Hannover": Die Umstellung auf Fernwärme ist sozialverträglich zu gestalten

Inhalt der Drucksache:

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Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0081/2022 "Fernwärmesatzung Hannover": Die Umstellung auf Fernwärme ist sozialverträglich zu gestalten

Antrag


Die Diskussionen des Stadtbezirks & Stadtbezirksrats zusammenfassend beschließt der Stadtbezirksrat Linden – Limmer folgenden Ergänzungsantrag zum Thema Fernwärmesatzung Hannover (Drucks. Nr. 0081/2022):

Grundsätzlich:

- Es muss sichergestellt werden das enercity dauerhaft im Besitz der LHH bleibt und die mit dem geplanten Fernwärmemonopol verbundene hohe Wertsteigerung des Unternehmens nicht durch einen Verkauf zum nachträglichen Nachteil für die hannoverschen Kunden wird.

- Es muss sichergestellt werden das im gesamten Zeitraum der Dekarbonisierung (bis zu 15 Jahren und mehr) immer ausreichend Mittel für Beratung und Förderung zur Verfügung stehen.

- Wenn im Rahmen der schrittweisen Umstellung ständig weniger Gas zur Fernwärmeerzeugung benötigt wird, muss der Fernwärmepreis analog des Umstellungsfortschritts vom Gaspreis entkoppelt werden und dann die tatsächlichen Gestehungskosten Grundlage für den neuen Fernwärmepreis werden.

- Die Handwerkskammer, die Innung für Sanitär- und Heizungs- Technik Hannover ist wie auch die Schornsteinfegerinnung Hannover für einen sozialverträglichen Umsetzungsprozess zu gewinnen / einzubinden.

Bei der Anwendung von Contractingmodellen ist zwingend zu verlangen:

1. Alle betroffenen MieterInnen werden frühzeitig über die geplanten Maßnahmen und sich daraus ergebende Kosten informiert und erhalten die Möglichkeit für kostensparende individuelle Anregungen.

2. Grundsätzlich werden als Eingangsvoraussetzung alle jeweils zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten (Bund / Land / Stadt) ausgeschöpft und kosten-minimierend im Contractingmodell einbezogen.

3. Contractingmodelle die eine einseitige Kostenverteilung zu Lasten von MieterInnen vorsehen werden durch enercity oder ihre Tochterunternehmen oder Auftrags-nehmer nicht angeboten.

4. Nach Amortisation der neuen Anlagen werden Kostenanteile die zwischenzeitlich ggf. MieterInnen belastet haben, auf Null zurückgeführt.

Die Umstellung auf Fernwärme ist insgesamt sozialverträglich zu gestalten.

Die Verwaltung der Stadt Hannover wird beauftragt, im Zuge der Umsetzung einer neuen Fernwärmesatzung mit den Stadtwerken Hannover (enercity AG) und der Wohnungswirtschaft begleitende Maßnahmen einzuleiten, um die geplante Fernwärmeanschlusspflicht insgesamt sozialverträglich zu gestalten und sozialen Härten entgegenzuwirken. – Es ist diesbezüglich sicherzustellen dass die Kosten, die aus der Pflicht zum Fernwärmeanschluss entstehen, nicht (allein) gegenüber den Mieter*innen geltend gemacht werden (bspw. über Umlagen, Mieterhöhungen oder über eine Erhöhung der Kosten der Beheizung).

Begründung

Die vorgelegte Fernwärmesatzung lässt viele Fragen der konkreten Umsetzung, Finanzierung und Belastungen der Mietenden, aber auch von Eigentümern unbeantwortet. Sie haben Eingang in Diskussionen innerhalb des Bezirksrats, wie des Stadtteils gefunden und wurden ergänzend genährt durch veröffentlichte Darstellung zu Rechtsfragen (siehe Anhang Mieterladen e.V.) oder Betroffener (siehe Anhang HAZ 2022 05 10 Fernwärme - „Das ist technisch und finanziell nicht durchdacht“), die die Problemlage erschöpfend darstellen.