Drucksache Nr. 15-1423/2020:
Bebauungsplan Nr. 1891
– IGS Bothfeld Hintzehof –
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-1423/2020
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1891
– IGS Bothfeld Hintzehof –
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1891
– IGS Bothfeld Hintzehof – entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen, und

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung
in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Es entstehen Kosten für Erschließungsmaßnahmen und Grunderwerb.

Begründung des Antrages

Das bestehende Schulzentrum Bothfeld, am Hintzehof 9 im Zentrum des Stadtteils Bothfeld gelegen, wurde in den 1970er Jahren errichtet. Nach Umwandlung in eine integrierte Gesamtschule (IGS) hat sich die Schülerzahl in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht, sodass die Sekundarstufe I inzwischen 5-zügig und die sich aufbauende Sekundarstufe II demnächst 4-zügig arbeiten.

Deshalb muss das Raumangebot den aktuellen sowie den zukünftig zu erwartenden Schülerzahlen angepasst werden. Gleichzeitig muss auch die Sporthallenkapazität erhöht werden.

Auch die in das Bestandsgebäude integrierte Stadteilbibliothek entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an moderne und zeitgemäße Bibliotheken und ist, wie auch die bestehenden Schulgebäude, hochgradig modernisierungsbedürftig. Gleichzeitig fehlt es dem Stadtteil an einer geeigneten Versammlungsstätte für kulturelle oder sonstige Veranstaltungen. Aus diesen Gründen favorisiert die Verwaltung einen Neubau der IGS Bothfeld in Kombination mit einer neuen Stadtteilbibliothek und einem Kulturtreff.

Der aktuell gültige, an den Bestand angelehnte Bebauungsplan Nr. 927 aus dem Jahr 1976 steht mit seinen Festsetzungen dieser Planung entgegen. Außerdem liegt der Bereich, in dem die neuen Sporthallen entstehen sollen, außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und kann z. Z. auch nicht einer im Zusammenhang bebauten Ortslage nach § 34 BauGB zugeordnet werden, sodass hier die Aufstellung eines Bebauungsplanes zwingend erforderlich ist. In den Geltungsbereich dieses neuen Bebauungsplanes Nr. 1891 soll deshalb nicht nur der bisherige Bebauungsplan Nr. 927 übergehen, sondern es sollen auch die bisher unbeplanten Bereiche mit vorhandener Wohnbebauung nördlich des Schulzentrums mit in den Bebauungsplan Nr. 1891 aufgenommen werden. Dadurch kann dort partiell noch zusätzliche Wohnbaufläche generiert werden.

Gleiches gilt für die Fläche westlich des Schulzentrums, die heute als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt ist: Nach dem Abbruch des alten Schulkomplexes wird hier Fläche frei, die dann städtebaulich neu geordnet werden kann. Auch dafür werden entsprechende Festsetzungen in einem neuen Bebauungsplan erforderlich.
61.13 
Hannover / 02.06.2020