Drucksache Nr. 15-1419/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Geruchsbelästigung im Bereich Jasminweg, Hannover-Vinnhorst
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 29.06.2015
TOP 10.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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15-1419/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Geruchsbelästigung im Bereich Jasminweg, Hannover-Vinnhorst
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 29.06.2015
TOP 10.1.3.

Anfrage gem. § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates Hannover-Nord am 29.Juni 2015

Geruchsbelästigung im Bereich Jasminweg, Hannover-Vinnhorst

Seit mehreren Wochen beklagen sich Anlieger des Jasminwegs in Hannover-Vinnhorst über starke Geruchsbelästigung durch Ammoniak. Dies geht soweit, dass eine Bewohnerin der Straße sich in ärztliche Behandlung begeben musste. Die Geruchsbelästigung tritt immer in der Zeit von19.30 Uhr-20.15 Uhr auf. Die Polizei und Feuerwehr wurde mehrmals benachrichtigt. Der Betrieb, von der die Geruchsbelästigung ausgeht, soll der Feuerwehr bekannt sein. Eine gleiche Anfrage (DS 15-1117/2013) wurde von der CDU-Bezirksratsfraktion bereits in die Bezirksratssitzung im Mai 2013 eingebracht.

Wir fragen die Verwaltung


1) Wurde der Verwaltung seitens der Feuerwehr das Problem des starken Ammoniakgeruches und dessen Ursache in diesem Bereich mitgeteilt?
Wenn ja, von welchen Betrieben geht die Geruchsbelästigung aus und ist diese
gesundheitsgefährdend?
2) Wie oft fanden in letzter Zeit in diesem Gebiet Immissionsmessungen statt und mit welchem Ergebnis?
3) Liegen Immissionserklärungen von immissionsrechtlich genehmigungsbedürftigen Unternehmen im o.g. Einzugsbereich im Sinne des § 27 BImSchG vor?
Wenn Ja, mit welchem Inhalt und um welche Unternehmen handelt es sich?


Angelika Jagemann
Fraktionsvorsitzende

Stellungnahme des Fachbereiches Feuerwehr

Die Feuerwehr wurde in der Vergangenheit mehrfach zu Geruchsbelästigungen in das westlich vom Brinker Hafen gelegene Wohngebiet, u.a. auch in den Jasminweg, in Hannover-Vinnhorst gerufen. Wiederholt konnte die Feuerwehr hier auch Ammoniakgerüche nasal wahrnehmen.

In der Umgebungsluft durchgeführte messtechnische Analysen waren jedoch negativ bzw. vorhandene Toleranzwerte wurden um ein Vielfaches unterschritten,
so dass eine akute Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden konnte.

Da für diese Geruchsbelästigungen offensichtlich betriebliche Abläufe von Firmen im Bereich des Brinker Hafens ursächlich sind, hat die Feuerwehr das zuständige Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bereits einige Male fernmündlich auf diese darauf aufmerksam gemacht.
Die Feuerwehr wird auch weiterhin bei entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung alle ihr möglichen Schritte zur Identifizierung oder Ausschluss einer akuten Gefahrensituation in diesem Bereich durchführen.
Sofern hierfür keine eindeutigen Indikatoren vorliegen, kann sie allerdings nicht in Betriebsabläufe von Industriebetrieben am Brinker Hafen eingreifen.

Stellungnahme des Gewerbeaufsichtamtes Hannover
Das Gewerbeaufsichtsamt Hannover wurde telefonisch von der Feuerwehr Hannover/ Vinnhorst am Montag, d. 13.04.2015 über ein Geruchsereignis am Freitag, d. 10.04.2015 im Jasminweg 13 informiert. Besucher einer Gaststätte hätten gegen Abend Ammoniak-Geruch wahrgenommen, so der Tenor.
Über die nachfolgenden Ereignisse am 04.05. und 10.06.2015 erhielt das GAA Hannover jedoch keine Mitteilung mehr.

Beim Verursacher des Geruchs handelt es sich um eine Firma aus dem Gewerbegebiet Brink Hafen. Dort werden Salzschlacken aus dem Aluminium-Recycling aufbereitet, d.h. Salze u. andere Produkte zurückgewonnen um erneut eingesetzt zu werden.
Hierbei freiwerdendes Ammoniak wird größtenteils zu Ammoniumsulfat umgesetzt, um anschließend als Düngemittel verwendet zu werden.

Diffuse Restspuren an Ammoniak werden danach nur noch vom Produkt Serox
- einem Aluminiumoxid-Gemisch - abgegeben,
während es in einer offenen Halle zur Abholung zwischenlagert.
Ammoniak hat eine sehr, sehr niedrige Geruchsschwelle (1 - 5 ppm) und ist deshalb bei ungünstigen Wetterlagen im Industriegebiet „Brink Hafen“ in unmittelbarer Nachbarschaft zum Betriebsgelände gelegentlich wahrnehmbar.

Der Geruch ist sicherlich belästigend und erinnert an Stallgeruch aus der Landwirtschaft; gesundheitsgefährdend ist er in den vorliegenden Konzentrationen aber nicht.
So beträgt beispielsweise der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Ammoniak 20 ppm.
Daneben sind Belästigungen durch Gerüche in einem Industriegebiet an bis zu 15 % der Jahresstunden,
in einem Wohn-/Mischgebiet noch an bis zu 10 % der Jahresstunden hinzunehmen.

Der „Stallgeruch“ wird üblicherweise nur an einigen wenigen Tagen im Jahr von den Nachbarn wahrgenommen; gegen Umweltschutzauflagen wird dadurch also nicht verstoßen.