Antrag Nr. 15-1416/2021:
Änderungsantrag gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der LH Hannover
zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion unter TOP 7.1.1. betreffend Drucksache 0545/2021 Bebauungsplan Nr. 473, Riethorst
Betreff: Verlegung des geplanten Parkhauses an den östlichen Rand des erweiterten Änderungsbereichs

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der LH Hannover
zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion unter TOP 7.1.1. betreffend Drucksache 0545/2021 Bebauungsplan Nr. 473, Riethorst
Betreff: Verlegung des geplanten Parkhauses an den östlichen Rand des erweiterten Änderungsbereichs

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Antragstext wird um einen neuen Punkt 2. erweitert: „Das geplante Parkhaus wird vom westlichen an den östlichen Rand des erweiterten Änderungsbereichs verlegt.“

Die Punkte 2.-8. (alt) des Änderungsantrags werden dementsprechend zu den Punkten 3.-9. (neu).

Begründung

Das geplante Parkhaus ist laut dem vorliegenden Bebauungsplan im westlichen Teil des erweiterten Änderungsbereichs vorgesehen. Dadurch verschlechtert sich die Wahrnehmbarkeit der P+R-Möglichkeit insbesondere für Ortsunkundige deutlich. Die Distanz zur Bahnstation Paracelsusweg vergrößert sich ungewollt, was das P+R-Angebot und damit eine klimafreundlichere Mobilität verschlechtert.
Zudem dürfte es mit einem Parkhaus im westlichen Teil des erweiterten Änderungsbereichs zu einer deutlichen Zunahme des Verkehrs nicht nur im östlichen Eingangsbereich der Straße Riethorst kommen. Dies wäre unweigerlich mit einer höheren Lärmbelastung für die Anwohner*innen der nördlich gelegenen Wohnbebauung verbunden, die von den Zu- und Abfahrten auf dem gegenwärtigen P+R-Parkplatz erfreulicherweise relativ wenig mitbekommen.
Da eine Wohnnutzung (nach Norden) im Rahmen des Bebauungsplans ausnahmsweise möglich bzw. zumindest nicht ausgeschlossen werden soll, wäre es nur logisch, diese gegenüber der bereits bestehenden Wohnbebauung vorzusehen und den mit dem Parkhaus verbundenen Verkehr aufgrund der Lärmbelastung in den östlichen Teil des Plangebietes zu verlagern.
Als Begründung für die Verlegung der Parkmöglichkeiten nach Westen wird in der Drucksache im wesentlichen die repräsentative Wirkung des neuen Bürokomplexes angeführt, was aus Sicht der Grünen Bezirksratsfraktion angesichts der vielen negativen Begleiteffekte jedoch wenig überzeugend ist.