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Mit der geplanten Bebauung des Grundstückes Klein Buchholzer Kirchweg / Einmündung in die Straße Im Heidkampe soll der dort vorhandene Zebrastreifen entfallen. An dieser Stelle ist zukünftig die Ausfahrt aus einer Tiefgarage vorgesehen.
In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass in Tempo 30 Zonen keine Fußgängerüberwege vorgesehen sind.
(STVO § 26
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/109-26-fussgaengerueberwege )
Der alte Überweg war erhalten worden (Bestandsschutz), um u.a. den Bewohner*innen aus dem Willy-Platz-Heim eine gesicherte Querung der Straße auch während der verkehrsreichen Zeiten zu ermöglichen.
„An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge … den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.“ (s.o.)
Mit der neuen Bebauung ergeben sich neue Gestaltungsmöglichkeiten für den Ausbau des südlichen Fußweges und der Einmündung der Einbahnstraße in Im Heidkampe auch im Sinne einer Verbesserung der Sicherheit von Fußgänger*innen.