Drucksache Nr. 15-1411/2013 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kanu-Nutzung auf der innerstädtischen Leine
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 17.06.2013
TOP 9.2.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-1411/2013 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kanu-Nutzung auf der innerstädtischen Leine
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 17.06.2013
TOP 9.2.1.

Anfrage von Ratherrn Dr. Junghänel (Piraten)

Am Friederikenplatz ergeben sich für Kanuten auf der Leine erhebliche Mühen beim Umtragen.
Flussabwärts sieht der offizielle Weg einen Leine-Ausstieg rechts am Clara-Zetkin-Weg über eine Stahltreppe vor. Dort wird darauf hingewiesen, dass die Leine bis zum Flohmarkt nicht befahren werden darf. Die Boote werden zum Friederikenplatz, über die Leine und in den Hannah-Arendt-Weg getragen.
Einige Kanuten nutzen zum Ausstieg jedoch das steile Ufer auf der linken Seite, wo sich provisorische, in den letzten Tagen noch einmal ertüchtigte Holzstufen befinden. Dadurch gelangen sie sofort auf den Hannah-Arendt-Weg und sparen etwa 100 Meter Umtragestrecke.
Durch die Fußgängerunterführung gelangen die Kanuten zum Leineufer gegenüber dem Leineschloss. Derzeit führt der offizielle Weg dann entlang des Leibnizufers zum Flohmarkt, wo die Boote linksleinig nach ca. 300 Metern eingesetzt werden können.
Einige Kanuten tragen ihr Boot aber vom Ausgang des Fußgängertunnels zum Platz der Göttinger Sieben, klettern südlich des Restaurants Am Leineschloss über ein verschlossenes Tor, um eine Treppe hinab zur Leine für den Einstieg zu nutzen. Dieser Weg ist etwa 150 Meter kürzer.

Die alternativ genutzten Abkürzungen sind flussab- wie flussaufwärts unbeschildert.

Vor dem diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über den Einstieg von Kanuten an der Treppe am Leineschloss vor und wie bewertet sie diese Nutzung?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um Kanuten den Ein- und Ausstieg auf der linken Seite der Leine - also am Hannah-Arendt-Weg – und über die Treppe südlich des Restaurants „Am Leineschloss“ zu erleichtern bzw. zu ermöglichen?

3. Welche Kanu-Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten sind nach dem Umbau der Leineufermauer im innerstädtischen Bereich vorgesehen und inwieweit sind Hinweise/Beschilderungen geplant?

Antwort der Verwaltung:

Im Jahr 2011 ist die Verwaltung vom Rat beauftragt worden, ein Konzept für den Bau von Bootsanlegestellen für Wassersportler/innen auf Leine und Ihme zu erstellen. Dieses Konzept wird den Ratsgremien im Rahmen einer Informationsdrucksache im Herbst dieses Jahres vorgestellt. Dies vorausgesetzt, beantworten wir die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Verwaltung ist bekannt, dass die Treppe am Leineschloss von Kanuten genutzt wird. Die Tatsache, dass die Kanuten zur Nutzung dieser Einsetzstelle ein geschlossenes Tor übersteigen müssen, weist darauf hin, dass diese Nutzung rechtlich nicht einwandfrei ist. Die Verwaltung wird die Anfrage zum Anlass nehmen, mit dem Land diesbezüglich eine Klärung herbeizuführen.
Zu Frage 2:
Die Verwaltung sieht am Hannah-Arendt-Weg Verbesserungsbedarf. Eine Umsetzung von Maßnahmen, die auch Bestandteil des o.a. Konzepts sind, ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Zu Frage 3:
In der Drucksache 0269/2013 ist beschrieben, dass im Zuge des Neubaus der Ufermauer durch einen neuen Treppenabgang eine ca. 70 m² große Aufenthaltsfläche unmittelbar an der Wasserlinie entsteht. Diese Fläche kann künftig von Wassersportler/innen, die ihre Boote wegen der Leine-Staustufe am Friederikenplatz umtragen müssen, als Einstiegsstelle im innerstädtischen Bereich genutzt werden. Im Augenblick ist eine Beschilderung noch nicht vorgesehen. Im o.a. Konzept wird empfohlen, sämtliche öffentlich nutzbaren Bootsanlege- und Einsetzstellen mit orientierenden Plantafeln auszustatten. Eine Umsetzung dieser Maßnahme ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.