Antrag Nr. 15-1410/2020:
Konkretisierung der Bezirksratsbeschlüsse zum Neubau der IGS-Bothfeld

Informationen:

verwandte Drucksachen:

15-1410/2020 (Originalvorlage)
15-2065/2020 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Konkretisierung der Bezirksratsbeschlüsse zum Neubau der IGS-Bothfeld

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, in der Ausschreibung zum Neubau der IGS Bothfeld folgendes konkret zu verankern:
1. Die Schulaula mit Bühne, Ton- und Lichttechnik wird gemäß Standard-Raumprogramm dimensioniert und für die Nutzung bei größeren Schulveranstaltungen, Aufführungen u.ä. ist baulich so geplant, dass die Aula im Bedarfsfall um die Mensa und das Foyer der Aula mit weiterer Bestuhlung für Publikum erweitert werden kann.

2. Es werden zwei Zweifeld-Sporthallen erreichtet, wobei für die größere Halle ein Handballfeld mit Auslaufzone (insgesamt mindestens 1215 Quadratmeter) und Tribüne für mindestens 280 Personen und für die kleinere Halle ebenfalls ein Handballfeld (insgesamt mindestens 1056 Quadratmeter) vorgesehen sein müssen. Die größere Sporthalle soll zudem mit einer Bühne ausgestattet sein, die nur im Bedarfsfall bei Großveranstaltungen der Schulgemeinschaft geöffnet wird, im regulären Sportbetrieb (z.B. Sportunterricht, Handballturniere der Vereine) die Hallennutzung nicht beeinträchtigt. Beide Sporthallen mit jeweils 4 Umkleiden sowie Duschen ausgestattet sein, um 4 Schulklassen gleichzeitig Sportunterricht erteilen zu können.

Bei der Aufstellung des neuen Bebauungsplanes ist zu berücksichtigen, dass die Fläche des bisherigen Schulgeländes, auch soweit sie nicht bei den Planungen zur Errichtung des neuen Schulkomplexes berücksichtigt wird, auch weiterhin im Bebauungsplan als Vorratsfläche für schulische Nutzung vorgesehen wird.

Begründung

Der Neubau der IGS Bothfeld bedeutet für den wachsenden Stadtteil Bothfeld eine große Entwicklungschance. Dies verdeutlicht auch das große Engagement, das bei der Planungsphase 0 von der Schulgemeinschaft, den Vereinen, dem Kulturtreff und den Bereichen der Kommunalpolitik eingebracht wurde. Allgemein werden die Entwicklungschancen durch die entsprechende bauliche Planung gesehen, die sich für das schulische und gesellschaftliche Leben des Stadtteils Bothfeld ergeben.
In diesem Antrag sind alle Punkte zusammengefasst, die an die Bezirksratsfraktion der SPD zur Konkretisierung der bereits bestehenden Beschlüsse für die Bereiche Schule und Sport herangetragen wurden:
1. Schulaula:
Die Schulaule soll so geplant sein, dass sie mit der Mensa und dem Foyer der Aula verbunden werden kann. Durch diese flexible Raumgestaltung soll einerseits eine Versammlungsmöglichkeit für einen größeren Personenkreis ermöglicht werden, als in einer Aula nach Standardraumprogramm vorgesehen, andererseits sollen so für Proben und Unterricht im Fach „Darstellendes Spiel“ mehrere kleinere Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die gleichzeitig genutzt werden können. Durch die verschiedenen Raumgrößen, die so entstehen, ergeben sich höhere Nutzungsintensitäten. Wunsch ist es auch, durch den Einbau verschiedener Ebenen (z.B. im Foyer) Bühnenähnliche Situationen zu schaffen, die es ermöglichen, für größere Projekte wie Musicals gleichzeitig in verschiedenen Gruppen Proben durchführen zu können.
2. Sportzentrum:
Der Bedarf der Sporthallenkapazitäten wird durch das Standardraumprogramm zwar vorgegeben, die bauliche Gestaltung bleibt hierbei jedoch offen. Sowohl von der Schule (aus Lärmschutzgründen und wegen der Erleichterungen hinsichtlich der Aufsichtspflicht) als auch von den mitnutzenden Vereinen wird der dringende Wunsch geäußert, die im Standardraumprogramm vorgesehene Vierfeldhalle in zwei Zweifeldhallen aufzuteilen. Um die Nutzung für den Vereinssport mit möglichst vielen Sportarten zu ermöglichen, sollten in beiden Hallen die Feldgrößen eines Handballs abgebildet werden können, dabei benötigt die größere Halle zusätzlich die o.g. Auslaufzone. So kann eine Nutzung am Wochenende z.B. für Handballturniere mit hoher Publikumszahl erfolgen, was zu zusätzlichen laufenden Mieteinnahmen im städtischen Haushalt führt.
Nicht nur für Einschulungs- und Abschlussfeiern, sondern auch für kulturelle Veranstaltungen, die dem Profil der Schule entsprechen, ist eine Räumlichkeit erforderlich, die Schülern, Lehrern und Eltern eines Jahrgangs die Teilnahme ermöglichen. Bei Fünfzügigkeit sind dies ca. 500 Teilnehmende pro Jahrgang. Diese Personenzahl kann nicht in der Aula untergebracht werden. Hierfür soll künftig die größere Sporthalle genutzt werden, die zusätzlich zu den Tribünen bestuhlt werden soll. Diese Halle muss daher neben den Materialräumen auch mit einem Stuhllager und einer „versteckten“ Bühne, Licht- und Tontechnik ausgestattet sein. Die Bühne soll beim regulären Sportbetrieb räumlich abgetrennt werden und darf die Nutzung im Sportbetrieb keinesfalls einschränken.

Im Rahmen der Erarbeitung des künftigen Bebauungsplanes ist es aus Sicht der SPD-Fraktion unerlässlich, die Fläche des bisherigen Schulgeländes, soweit diese nicht in die entstehenden Bebauungsplanung einbezogen wird, auch weiterhin als Entwicklungsfläche für schulische Zwecke vorzuhalten.
Bereits in der Vergangenheit hat sich die SPD immer wieder dafür stark gemacht, schulischen Zwecken gewidmete Flächen nicht in anderweitige Nutzungen (z.B. in der Vergangenheit vorgesehener Wohnbebauung am Bothfelder Anger) zu überführen. Die seinerzeit wesentliche Begründung, dass die weitere Entwicklung der Schullandschaft und die künftigen Bedürfnisse folgender Generationen diesbezüglich nicht vorhersehbar sind und daher hierfür ausreichend Fläche vorzuhalten ist, zeigt mit dem Bau des neuen Schulzentrums seine Richtigkeit. Auch heute kann nicht vorhergesehen werden, welche weitere Entwicklung die IGS Bothfeld nimmt, welches Wachstum der Schülerschaft beispielsweise bevorsteht. An vielen anderen Schulstandorten sind die erforderlichen Entwicklungen nur schwer, zu Lasten der Größe des Schulhofs oder nicht umsetzbar, da die erforderlichen Flächen im direkten Umfeld von Schulen nicht vorhanden sind. Die möglichen Vorteile einer anderweitigen Planung der Fläche stehen aus unserer Sicht nicht im Verhältnis zu den verlorenen künftigen Chancen der Entwicklung des Schulgeländes.