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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Matthias Briese
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Matthias Briese mit Wirkung vom 15.07.2014 die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 8 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Nord vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Bezirksratsmandat geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson über.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Briese wird ab 15.07.2014 hauptberuflich bei der Landeshauptstadt Hannover beschäftigt sein.
Gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 8 NKomVG endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat.
Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat Nord festzustellen.
18.62.13
Hannover / 18.06.2014