Antrag Nr. 15-1409/2005:
Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Rainer Grube zur Drucks. Nr. 1174/2005 - Städtebaulicher Rahmenplan Wasserstadt Limmer

Informationen:

verwandte Drucksachen:

15-1409/2005 (Originalvorlage)
1174/2005 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 20.06.2005: Kommission Sanierung Limmer: Punkt 1.1: 2 Ja-Stimmen / 7 Nein-Stimmen / 4 Enthaltungen Punkt 1.2: 2 Ja-Stimmen / 7 Nein-Stimmen / 4 Enthaltungen Punkt 1.3: 9 Ja-Stimmen / 4 Nein-Stimmen / 0 Enthaltungen Punkt 2 : 2 Ja-Stimmen / 10 Nein-Stimmen / 1 Enthaltung Punkt 3.1: 10 Ja-Stimmen / 3 Nein-Stimmen / 0 Enthaltungen Punkt 3.2: 10 Ja-Stimmen / 3 Nein-Stimmen / 0 Enthaltungen Punkt 3.3: 10 Ja-Stimmen / 3 Nein-Stimmen / 0 Enthaltungen Punkt 4: 10 Ja-Stimmen / 3 Nein-Stimmen / 0 Enthaltungen

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Rainer Grube zur Drucks. Nr. 1174/2005 - Städtebaulicher Rahmenplan Wasserstadt Limmer

Antrag,

Die Kommission Sanierung Limmer / der STBR 10 beschließt die Drucksache Nr. 1174/2005 "Städtebaulicher Rahmenplan Wasserstadt Limmer, Stand 2005" wie folgt zu ändern:

1) Der Bereich der öffentlichen Grünbereiche wird auf folgende Flächen festgelegt:

- Im Bereich der Leine (östliches Plangebiet vom Altenheim bis zur Schleusenbrücke) wird der Grünbereich auf eine Breite von 40 m zwischen Wasserkante und Grundstücksgrenze festgelegt, um z.B. getrennte Fuß- und Radwege, Bänke und öffentliche Aufenthaltsräume zu ermöglichen.

- Im Bereich der Geländespitze (Leine-Abstiegskanal & Stichkanal Linden) wird der Grünbereich auf eine Breite von 15m zwischen Wasserkante und Grundstücksgrenze festgelegt. Im Rahmenplan bereits enthaltene Erweiterungen bleiben unverändert.

- Im inneren Bereich (entlang des zukünftigen Schleusenweges) werden Grünflächen erst nach abschließender Festlegung eines Gebäudeerhalts ausgewiesen und falls dort später nicht realisierbar in den östlichen und westlichen Wohnquartieren direkt angeordnet.

2) Die Anbindung der neuen Planflächen an die vorhandenen Strukturen wird durch folgende Maßnahme verbessert:

- Die geplante Verbindung Sackmannstr. / Schleusenweg wird überarbeitet zugunsten einer gefälligeren städtebaulichen Lösung, die Fußgängern und Radfahrern gerecht wird. Die im vorgelegten Rahmenplan quadratischen Plätze entlang des Weges werden als ungeeignet angesehen. Eine Sichtbeziehung zwischen Kirchturm im alten Limmer und dem Wasserturm auf dem Conti-Gelände ist erwünscht.

3) Zum Erhalt vorhandener Bausubstanz werden im Hinblick auf die späteren Diskussionen/Entscheidungen umgehend Maßnahmen zur Sicherung der Gebäude vorgenommen.

- Das Ziel einer Sicherung vor weiterem Verfall und Vandalismus kann hier auch durch sinnvolle Zwischennutzungen erreicht werden. Wenn sich daraus Perspektiven für mittel- oder langfristige Nutzungen ergeben oder diese sogar direkt nachgefragt werden, sollte eine Prüfung konstruktiv im Sinne eines Gebäudeerhalts erfolgen.

- Sollten Investoren Interesse an Gebäuden aus dem Altbestand zeigen, müssen diese die Chance erhalten eine mögliche Verwendung schnell und zeitnah zu klären, ohne dabei auf die vorgeschlagenen Bauabschnitte und die sich daraus ergebenden Zeitabläufe verwiesen zu werden.

- Maßnahmen auf dem 1. Bauabschnitt dürfen die Erhaltungsmöglichkeiten historischer Gebäude im 3. Bauabschnitt - dem Kernbereich der ehem. Exelsior - nicht beeinträchtigen.

4) Im Bereich des ehemaligen Konzentrationslagers soll eine Fläche von jeder Bebauung frei- und vorgehalten werden, die in Art, Größe, Beschaffenheit und Lage dem Ziel eines angemessenen Gedenkens gerecht wird („Mahnmal" / „Gedenkort").

Begründung

- erfolgt mündlich -