Drucksache Nr. 15-1406/2016 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Raum – und Sanierungsbedarf von IGS Linden und Helene-Lange-Schule
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 15.06.2016
TOP 7.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-1406/2016 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Raum – und Sanierungsbedarf von IGS Linden und Helene-Lange-Schule
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 15.06.2016
TOP 7.1.2.

Am 2.5.2012 hat der Bezirksrat Linden-Limmer einstimmig beschlossen, dass nach Auflösung der Ihmeschule das Gebäude von der IGS Linden und der Helene–Lange-Schule übernommen wird. Die IGS Linden sollte damit Räumlichkeiten zum nachhaltigen Ausbau der Inklusion erhalten, die Helene-Lange-Schule zur Aufrechterhaltung des gymnasialen Angebots. Zwischenzeitlich bestehen Zweifel, ob mit dem damaligen Beschluss die Zielvorstellungen erfüllt werden können.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Reichen die Kapazitäten der Ihmeschule im Gebäudeteil der Helene-Lange-Schule aus, um den erhöhten Raumbedarf nach Umsetzung G9 zu decken?
2. Ist der Raumbestand der IGS Linden – insbesondere in Bezug auf den nachhaltigen Ausbau der Inklusion – ausreichend.
3. Welcher Sanierungsbedarf besteht an den beiden Schulen inklusive den Außenstellen?

Antwort


zu 1. bis 3.:

Die Verwaltung hat mit der DS Nr. 1108/2016 ein Konzept zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen zur Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Jahren vorgelegt. Dazu wurde jeder betroffene Schulstandort einem Soll-/Ist-Vergleich unterzogen und bauliche Bedarfe - vor allem im Hinblick auf das Raumprogramm – ermittelt.

Der Vorschlag für das Gymnasium Helene-Lange-Schule sieht eine vollständige Nutzung der Ihmeschule vor. Gleichzeitig erfolgt derzeit unter Beteiligung der Schulleitung die Überprüfung des Raumbestandes der IGS Linden, um den dortigen Bedarf zu definieren. Das Ergebnis wird zum Jahresende vorliegen. Erst danach können konkretere Aussagen zum eventuellen Erweiterungsbedarf der IGS Linden, zur weiteren Nutzung der Ihmeschule sowie zu Art und Umfang möglicher Sanierungsmaßnahmen getroffen werden.

Die Verwaltung wird die zuständigen Stadtbezirks- und Ratsausschüsse nach Vorliegen der Ergebnisse unterrichten.