Antrag Nr. 15-1404/2017:
Freie Fahrt für Müll- und Feuerwehrfahrzeuge, oder:
Aufhebung der Beschränkung des Halteverbots Eupener Str 21-29

Inhalt der Drucksache:

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Freie Fahrt für Müll- und Feuerwehrfahrzeuge, oder:
Aufhebung der Beschränkung des Halteverbots Eupener Str 21-29

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Beschränkung des absoluten Halteverbots (Zeichen 283 StVO) an der Einmündung der Stichstraße Eupener Straße 21-29 dauerhaft aufzuheben.

Begründung

Momentan ist das absolute Halteverbot an der Einmündung zur Eupener Straße 21-29 durch ein Zusatzschild auf die Zeiten der Müllleerung durch aha beschränkt. Allerdings können die enge Einfahrt in die Stichstraße keine Sonderfahrzeuge (wie Feuerwehr, Müllfahrzeuge, …) nutzen, wenn an der Einmündung Kraftfahrzeuge parken. Nach Aussagen von Anwohnern gebe es eine Zusage der Verwaltung, die Beschränkung des absoluten Halteverbots aufzuheben.

Nebeneffekt: Durch die Aufhebung der Beschränkung lichtet sich der Schilderwald und der sehr hoch angebrachte Verweis auf die Hausnummern der Stichstraße wäre tiefer zu setzen und besser einsehbar.